Anfang oder Ende?
Ein Schild sorgt für Verwirrung, soll aber so rechtens sein

Das „Radweg-Ende“ am Linder Mauspfad sorgt für unterschiedliche Interpretationen. | Foto: König
  • Das „Radweg-Ende“ am Linder Mauspfad sorgt für unterschiedliche Interpretationen.
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Wahnheide - (kg) Im November 2015 berichteten wir in der Wochenendausgabe der
„Porz Aktuell“ über ein Radwegschild mit dem Zusatz „Ende“,
das sich auf dem Linder Mauspfad in Höhe der Flughafenstraße in
Fahrtrichtung Lind befindet. Obwohl das Zusatzschild das Ende des
Radweges anzeigt, führt er noch einige hundert Meter weiter.
Außerdem wurde der Weg zuvor saniert, und dabei neue Radpiktogramme
und eine Trennlinie zwischen Rad- und Gehweg aufgetragen. Dazu kommt,
dass der Radweg im Frühjahr 2017 in Höhe der Haltestelle
„Nibelungenstraße“ rot markiert wurde. Auch dort wurden
Piktogramme aufgetragen.

Über die unveränderte Situation wies uns Ursula Köster hin. Sie
erzählt, sie habe sich unter anderem an die Polizei gewandt, die den
Sachstand weiter geleitet habe. Köster, die den Porz Aktuell-Beitrag
Zuhause aufhing, erklärt: „Entweder entfernt man die Markierung
oder man entfernt das ‚Ende‘-Schild“. Denn für die Anwohnerin,
die diesen Radweg regelmäßig benutzt, ergäben Piktogramme und
Trennlinie keinen Sinn, wenn das Zusatzschild etwas ganz anderes
aussage. Köster spricht gar von einem „Schildbürgerstreich“,
auch wenn Gesetze womöglich etwas ganz anderes sagten. Zudem müsste
für sie das Zusatzschild eher in „Anfang“ ausgetauscht werden.
Auf Nachfrage erläutert die Stadt: „Keinesfalls handelt es sich um
einen Schildbürgerstreich“. Und in Köln hätte man häufiger die
Situation, dass die Benutzungspflicht eines Radweges aufgehoben wird.
Radfahrer hätten damit die Wahl, und so auch am Linder Mauspfad,
berichtet man. Demnach würde an besagter Straße die
Verkehrszeichenkombination „blaues Schild (Radwegbenutzungspflicht)
und das Zusatzschild Ende“ das Ende der Benutzungspflicht anzeigen.
„Radfahrer können sich also ab dieser Stelle entscheiden, ob sie
weiter auf dem baulichen Radweg oder auf der Straße fahren wollen“,
erklärt man. Zur Trennlinie wird erläutert, dass sie bei
Erneuerungsarbeiten aufgetragen wurde.

Ob das als Erklärung reicht und einleuchtend ist? Die
Bezirksvertretung (BV) Porz beschloss Anfang September 2015, das
Schild „Fahrradweg Ende“ durch „Ende der Benutzungspflicht“ zu
ersetzen. Der Antrag kam damals von der SPD. Neben
Fraktions-Vorsitzenden Dr. Simon Bujanowski zeichnete dabei
Bezirksvertreter Christoph Weitzel verantwortlich. Sie erläuterten,
dass durch die vorhandene Ausschilderung der Eindruck entstehe, der
Radweg dürfe nicht genutzt werden. Umgesetzt wurde das BV
Porz-Begehren allerdings nicht.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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