Gutachten liegt vor
Statistische Bewertung und Antwort zu vernetzten Bürgervereinen

Das Lehrschwimmbecken der GGS Hohe Straße. | Foto: Gutachten Henneker Zillinger Ingenieure
  • Das Lehrschwimmbecken der GGS Hohe Straße.
  • Foto: Gutachten Henneker Zillinger Ingenieure
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Ensen - (kg) Nach einem ersten Zustandsbericht der Henneker Zillinger
Ingenieure, die sich mit der Betonkonstruktion des Lehrschwimmbeckens
der GGS Hohe Straße befassten, ist mit Sanierungskosten von rund
214.000 Euro zu rechnen. Allerdings ist dies eine grobe Schätzung
über Beckenumlauf, Decken und Wände. Die Bodenplatte ist davon
ausgeschlossen.

Die Untersuchungen wurden im Frühjahr und Sommer vergangenen Jahres
vorgenommen. Anlass waren Betonschäden durch wasserführende Risse
und undichte Rohrdurchführungen. Die Fachleute stufen die Bedingungen
für eine Betonsanierung als notwendig ein. So sei die Bewehrung
aufgrund großflächiger Karbonatisierung und lokal hohen
Chlorideintrags nicht mehr vor Korrosion geschützt, und an einzelnen
Bewehrungseisen lägen Querschnittverluste vor. Die Dauerhaftigkeit
und Standsicherheit des Beckens sowie angrenzender Betonbauteile
werden dadurch stetig herabgesetzt, heißt es.

Auf Anfrage der vernetzten Porzer Bürgervereine und des
Förderkreises rechtsrheinisches Köln erläutert die
Gebäudewirtschaft in einer Mitteilung, dass weitere Untersuchungen
beauftragt seien und sich in der Planung befänden. Dabei handelt es
sich um Potentialfeldmessungen wie sie bereits in der Dezember-Sitzung
der Bezirksvertretung Porz von Gebäudewirtschafts-Architektin Astrid
Schüßler ankündigt wurden: „Ende Sommer haben wir die Kosten, die
man verwenden kann“, sagte sie.

Nach der aktuellen Mitteilung ist eine höhere Einstufung des
Lehrschwimmbeckens in die städtische Prioritätenliste möglich. In
Erfahrung brachten die vernetzten Bürgervereine und der Förderkreis
ebenfalls, dass Förderprogramme ausgeschöpft oder ausgelaufen seien:
Darunter „Moderne Sportstätten 2022“, „Gute Schule 2020“, das
Förderungsgesetz Kommunalinvestition, die Schul- sowie die
Sportpauschale und die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

Sobald eine Sanierung nicht möglich sei, erklärt die
Gebäudewirtschaft weiter, werde bei einem Neubau der Sportbedarf der
Schule und der nutzenden Schulen ermittelt und bei der Planung
berücksichtigt. Mitteilung und Gutachten kommen in die
Bezirksvertretung am 30. Januar.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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