Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags:
Urbacher Bürgerverein wendet sic an Reker

Die Katholische Grundschule Kupfergasse befindet sich innerhalb des Mindestabstand von 350 Metern zu Automaten-Spielhallen. | Foto: König
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Urbach - (kg) Der Urbacher Bürgerverein hat sich in einem offenen Brief an
Oberbürgermeisterin Henriette Reker gewendet. Ziel ist es, zu
erfahren, wann der Glücksspielstaatsvertrag nach Ablauf der
Übergangsfrist, die zum 1. Dezember endete, in Urbach angewendet
wird. Der Ortsteil verzeichne die höchste Konzentration an
Spielhallen in der Stadt, heißt es.

„Nach gültiger Rechtslage, insbesondere bei Umsetzung des
Abstandsgebots (…), dürfte lediglich eine Spielhalle verbleiben“,
schreibt der Vorstand des Bürgervereins und führt an, dass sich in
einem Umkreis von weniger als 350 Metern fünf Spielhallen und zwei
Sportwettbüros, die Grundschule Kupfergasse sowie zwei Einrichtungen
des Neukirchener Erziehungsvereins befänden.

Bürgervereins-Vorsitzende Simin Fakhim-Haschemi habe Reker auf einer
Veranstaltung der Diskussionsreihe „Stadtgespräche“ im November
im Bezirksrathaus Porz auf die Situation aufmerksam gemacht. Auf die
Frage, wie sich die Pläne der Stadt zur Umsetzung des
Glücksspielstaatsvertrags gestalteten, habe die Stadtchefin
versprochen, die Frage mitzunehmen und eine Antwort zukommen zu
lassen. Doch diese Antwort lag dem Urbacher Bürgerverein bislang
offensichtlich nicht vor.

Zudem will der Bürgerverein in Erfahrung bringen, wie viele Stellen
für die Bearbeitung der Anträge der insgesamt 239 Kölner
Spielhallen auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zur
Verfügung stehen, ob diese Stellen alle besetzt sind und ob das
Personal die Fachvoraussetzungen hat. Eine weitere Frage dreht sich um
zwei Spielhallen, die sich im „baulichen Verbund“ befänden. Der
Bürgerverein vertritt die Meinung, dass über den Verbleib der
Spielhallen in Urbach vorrangig entschieden werden solle.

Uwe Kaven, Abteilungsleiter Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt,
hatte im November in der Bezirksvertretung Porz darüber informiert,
dass es in Porz an 14 Standorten 32 Spielhallen gäbe. Aufgrund des
geänderten Glücksspielstaatsvertrags befinde man sich im Verfahren,
was „sehr schwierig und komplex“ sei. Die Mitarbeiter würden
teils auch samstags arbeiten. Es gäbe vakante Stellen, zudem herrsche
ein „gewisser Stillstand“. Kaven versprach aber, „alles getan,
damit das Verfahren zu einem Abschluss gebracht wird“.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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