Vorlage geschoben
Verwaltungs-Mitarbeiter fehlte in der BV

Die Erneuerung der Straße „Am Linder Kreuz“ zog eine Kostenbeteiligung der Anlieger nach sich. | Foto: König
  • Die Erneuerung der Straße „Am Linder Kreuz“ zog eine Kostenbeteiligung der Anlieger nach sich.
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Porz - (kg) Weil kein Mitarbeiter des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung in der Bezirksvertretung Porz vertreten war,
konnte eine Frage des SPD-Abgeordneten Lutz Tempel nicht beantwortet
werden. Tempel wollte wissen, ob das Kommunale Abgaben Gesetz (KAG)
NRW auch Anwendung bei Straßen findet, die älter als 50 Jahre sind.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dieter Redlin schlug aufgrund des fehlenden
Vertreters der Verwaltung vor, die Vorlage aus dem Bauverwaltungsamt
zu schieben. Die Bezirksvertretung folgte dem Vorschlag. In einer
Mitteilung aus dem September 2015 an den Bürgerverein Wahn-Heide-Lind
hatte Klaus Harzendorf, Leiter des damaligen Amtes für Straßen und
Verkehrstechnik (heute Verkehrsentwicklung), im Zusammenhang mit der
Fahrbahnerneuerung der Straße „Am Linder Kreuz“ erklärt, dass
die Straße Anfang der 1960er-Jahre hergestellt worden sei, sie älter
als 50 Jahre sei und die vorgesehenen Erneuerungsarbeiten eine
beitragspflichtige Maßnahme erfülle, die eine Kostenbeteiligung der
Anlieger nach sich ziehe.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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