Der Porzer Fußball geht mit Corona in die neue Saison
Zuschauer und Vereine gefordert
Porz - (wk). Corona und der Amateurfußball gehen gemeinsam in die Saison
2020/ 2021. Der Saisonbeginn ist für den 6. September vorgesehen,
doch bis dahin müssen die Vereine und auch die fußballinteressierten
Zuschauer einige Regeln beachten, damit der Amateurfußball wieder den
Weg in die Normalität finden kann.
Nachdem vor Wochen in Köln die Fußballplätze wieder geöffnet
wurden, ist man jetzt soweit, dass man den Trainings- und
Mannschaftsspielbetrieb weiter öffnet und sogar Fußball unter freiem
Himmel mit einer Höchstzahl von 300 Zuschauern zulässt.
Der Deutsche Fußball-Bund hat einen Leitfaden mit den wichtigsten
Regeln für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs im
Amateurfußball herausgebracht und stellt sie allen Amateurvereinen
zur Verfügung, die dann eigenständig die notwendigen Voraussetzungen
für einen reibungslosen, sicheren Ablauf entwickeln müssen. Einen
kleinen Vorgeschmack lieferte das Testspiel zwischen dem
Landesligisten SpVg. Porz und dem Regionalligisten Fortuna Köln.
Die Partie erfreute sich einem großen Zuschauerandrang und war mit
den erlaubten 300 Zuschauern voll besetzt. Das stellte die
Vereinsführung der SpVg. Porz vor eine große Herausforderung, denn
nach der Coronaschutzverordnung muss jeder Besucher seine Personalien
am Eingang hinterlassen, um so eine Rückverfolgung möglicher
Infektionsketten sicherzustellen. Das führte natürlich zu
Wartezeiten im Eingangsbereich. Für die Zuschauer sollte damit aber
auch klar werden, dass bei zuschauerträchtigen Spielen und Derbys
eine frühzeitige Anreise sinnvoll ist um zum einen den Warteschlangen
zu entgehen, aber auch dem Verein bei der organisatorischen Abwicklung
entgegenzukommen.
Die den Vereinen zur Verfügung gestellten Rahmenbedingungen muss
jeder Club unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der
Sportstätten und baulichen Gegebenheiten für sich in der Form
umsetzen. Entsprechende Hygienemaßnahmen wie Desinfektionsmittel,
Einmal-Handtücher, Hinweisbeschilderung sollten bei der Umsetzung
selbstverständlich werden. Jeder Verein hat eine Person zu benennen,
die als Ansprechpartner für alle Anliegen und Anfragen zum
Hygienekonzept zuständig ist. Darüber hinaus muss jeder Club ein
eigenes Hygieneprogramm entwickeln und sich dabei ggf. vorab mit den
lokalen Behörden abstimmen.
Zur Vereinfachung dabei die gesamte Sportstätte in drei Zonen
aufgeteilt. In der Zone 1 „Innenraum und Spielfeld“ befinden sich
nur die Personengruppen, die am Trainings- oder Spielbetrieb
teilnehmen. Dazu gehören Funktionsdienst, Spieler, Trainer,
Schiedsrichter, Sanitäts- und Ordnungsdienst und auch die
Medienvertreter. In der Zone 2 „Umkleidebereiche“ haben nur die
eben genannten Personengruppen Zutritt. Auch hier ist die Einhaltung
der Abstandsregelung Folge zu leisten, ggf. sogar das Tragen von
Mund-Nasen-Schutz. Die Zone 3 „Publikumsbereich“ bezeichnet alle
Bereiche der Sportstätte, die für den Zuschauer unter freiem Himmel
frei zugänglich sind. Der Verein steht hier insoweit in der Pflicht,
dass er immer in der Lage sein sollte, die genaue Personenzahl im
Rahmen des Spielbetriebs zu benennen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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