Kennzeichen nicht mehr gültig
Auf Koks und gestohlenem E-Scooter unterwegs

Foto: Symbolbild Polizei
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Polizisten haben am Montagabend, 4. März einen E-Scooterfahrer (52) in Pulheim kontrolliert, der ersten Informationen zufolge unter dem Einfluss von Drogen stand.

Pulheim (lk). Gegen 17.30 Uhr hielten die Beamten den 52-Jährigen mit seinem Zweirad auf der Escher Straße für eine Verkehrskontrolle an. Dabei stellten die Beamten zuerst fest, dass sein „Elektrokleinstfahrzeug keinen gültiges Versicherungskennzeichen“ hatte. Zudem war E-Scooter als gestohlen gemeldet.

Aufgrund der „auffälligen Aussprache des Verdächtigen“ führten die Beamten einen Drogenvortest bei dem Mann durch, der ein positives Ergebnis auf Kokain anzeigte.

Sie ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt wenig später auf einer Polizeiwache entnahm, und untersagten ihm die Weiterfahrt. Zudem stellten sie den E-Scooter sicher. Die Beamten des Kriminalkommissariats 21 und des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen.

„E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren“, macht die Kreispolizei deutlich.

Schwarze Versicherungskennzeichen an Elektrokleinstfahrzeugen haben mit Beginn des Monats März ihre Gültigkeit verloren und es besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Die Kennzeichen des aktuellen Versicherungsjahres (1. März 2024 - 28. Februar 2025) haben eine blaue Schrift.

Wer beispielsweise mit einem Elektrokleinstfahrzeug, einem Kleinkraftrad oder einem Mofa ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist und von Polizisten kontrolliert wird, muss mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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