Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnis wurde wieder aberkannt

Salon-Mitinhaberin Imke Haas (l.) hofft, dass Klajdi Hykollari  (r.)bald wieder in der Haar Werkstatt arbeiten darf. | Foto: Slomian
  • Salon-Mitinhaberin Imke Haas (l.) hofft, dass Klajdi Hykollari (r.)bald wieder in der Haar Werkstatt arbeiten darf.
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Brauweiler - (hs) Klajdi Hykollari ist seit Februar 2015 in Deutschland. Der
21-jährige Albaner hatte bislang eine Duldung mit Arbeitserlaubnis.
Seit August 2016 macht er eine Ausbildung zum Friseur im Salon „Haar
Werkstatt“ in Brauweiler.

Von heute auf morgen wurde alles anders: „Morgens um 7.30 Uhr hat
die Ausländerbehörde bei mit geklingelt. Meine Arbeitserlaubnis
wurde zurückgezogen“, sagt Hykollari. Eine Abschiebung steht im
Raum. Hintergrund ist, dass Klajdi Hykollari die praktische Prüfung
zwar bestanden hat, durch die Theorie aber bereits zweimal
durchgefallen ist.

Die Ausländerbehörde erklärt auf Anfrage: „Die Ausbildungsduldung
wird für den gesamten Zeitraum einer qualifizierten Berufsausbildung
erteilt. Nach dem zweimaligen Nichtbestehen ist die Ausbildungsduldung
erloschen. Da Herr Hykollari aus einem sicheren Herkunftsland stammt,
ist ihm damit per Gesetz die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht
erlaubt.“

„Wir suchen seit zwei, drei Jahren intensiv nach einem guten
verlässlichen Friseur. Und gerade in Coronazeiten fällt uns jetzt
eine vollwertige Arbeitskraft weg. Dabei hat Klajdi sich durch sein
Können und seine charmante Art einen eigenen Kundenstamm
erarbeitet“, beklagt Imke Haas, Mitinhaberin des Salon „Haar
Werkstatt“. Dabei sei Klajdi inzwischen ein Musterbeispiel an
Integration mit eigener Wohnung, einem deutschen Freundeskreis und
finanzieller Unabhängigkeit.

Die Ausländerbehörde führt in einem Schreiben an die
WOCHENENDE-Redaktion aus: „Die Ausländerbehörde des
Rhein-Erft-Kreises ist jedoch bereit, Herrn Hykollari letztmalig die
Chance zu geben, die Abschlussprüfung im Winter 2020/Januar 2021
abzulegen. Dies ist ein sehr großes Entgegenkommen seitens des
Rhein-Erft-Kreises. Würde Herr Hykollari die Ausbildung dieses Mal
bestehen, so könnte er im Anschluss ein Bleiberecht in Deutschland
(zunächst befristet) über eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.“

Imke Haas: „Wir unterstützen Klajdi, wo wir nur können. Er bekommt
Fachspezifische Nachhilfe und Nachhilfe in deutscher Sprache. Wir
hoffen dringend, dass Klajdi die Prüfung besteht und unserem Salon
als Friseut erhalten bleibt.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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