Segmüller-Urteil:
Bebauungsplan rechtswidrig! Ist Eröffnungstermin gefährdet?

Pulheim / Köln - Mit Beschlüssen vom 16. November 2016 hat das Verwaltungsgericht
Köln den Anträgen der Städte Leverkusen und Bergheim stattgegeben,
mit denen diese Eilrechtsschutz gegen die dem Möbelhaus Segmüller
von der Stadt Pulheim erteilte Baugenehmigung aus dem August dieses
Jahres begehrten. Wie es jetzt weiter geht, ist zur Stunde noch
unklar. Segmüller will noch vor Weihnachten in Pulheim eröffnen.

Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 109 „Pulheim“ hatte die
Stadt im August 2016 eine entsprechende Baugenehmigung erteilt, in der
das Vorhaben mit einer Verkaufsfläche von knapp 30.000 m² für
zulässig erklärt wurde. Hiergegen erhoben die Nachbargemeinden
Leverkusen und Bergheim jeweils Klage und beantragten im
Eilrechtsschutz die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser
Klagen, um die vorläufige Ausnutzung der Baugenehmigung vor dem
rechtskräftigen Abschluss der gerichtlichen Verfahren zu verhindern.

Diesen Eilanträgen hat das Gericht stattgegeben. Zur Begründung
führte es aus, die Baugenehmigung sei rechtswidrig. Denn die Stadt
Pulheim habe die angegriffene Baugenehmigung ohne die erforderliche
förmliche Planung erteilt. Für großflächige Einzelhandelsbetriebe
wie das Möbelhaus fordere die Baunutzungsverordnung außerhalb von
Kerngebieten eine spezifische Planung als Sondergebiet. Diese liege
nicht vor. Zwar habe der Bebauungsplan Nr. 109 „Pulheim“ ein
solches Sondergebiet vorgesehen. Dieser Plan sei aber – wie bereits
vom Oberverwaltungsgericht NRW entschieden – als unwirksam
anzusehen. Das Fehlen einer wirksamen förmlichen Planung verletze die
Nachbargemeinden in ihren Rechten. Betroffen sei insoweit ihr Anspruch
auf interkommunale Abstimmung im Hinblick auf das streitige
Bauvorhaben. Das Gericht sah diese Ansprüche nicht als verwirkt an.
Auch wenn die Städte Leverkusen und Bergheim zu einem früheren
Zeitpunkt Forderungen aufgestellt hätten, nach denen die
Verkaufsfläche des Möbelhauses auf maximal 30.000 m² zu begrenzen
sei, so hätten sie keinesfalls zu verstehen gegeben, dass bei einer
solchen Größe eine förmliche Planung insgesamt entbehrlich werde.

Im Rathaus der Stadt Pulheim ist die Verwaltungsspitze am Morgen vom
Urteil "überrascht" worden. Derzeit wird das weitere Vorgehen
beraten.

Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde
eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster
entscheidet.

- Ulf-Stefan Dahmen

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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