Fußgängerbereich in Brauweiler
Bußgelder: BVP zweifelt an der Rechtmäßigkeit

Die Fraktion des Bürgervereins hält die Einrichtung dieses Fußgängerbereichs im Bereich des Guidelplatzes für eine Fehlentscheidung. | Foto: BVP
  • Die Fraktion des Bürgervereins hält die Einrichtung dieses Fußgängerbereichs im Bereich des Guidelplatzes für eine Fehlentscheidung.
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Brauweiler (red). Der BVP (Bürgerverein) hat für die Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses (TVA) im September beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die kürzlich in Brauweiler zur „Fußgängerzone“ deklarierten Stellplätze, wieder als Parkflächen auszuweisen, bis eine endgültige Parkraumlösung für den Ortsteil Brauweiler gefunden ist. Die Verwaltung soll zudem aufgefordert werden, die Rechtmäßigkeit der bereits verhängten Bußgelder aufgrund der unzureichenden Beschilderung zu prüfen, und diese im Zweifelsfall zu erstatten.

„Vor einigen Wochen wurden in Brauweiler im Bereich des Guidelplatzes, hinter dem ehemaligen Schotteparkplatz, etwa zehn Stellplätze zur Fußgängerzone umgewandelt. Diese Maßnahme gründet sich auf einen Satzungsbeschluss, der im historischen Jahr 2011 gefasst wurde. Doch die Annahmen zur Entwicklung Brauweilers haben sich längst überholt“, sagt die BVP-Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Uns haben viele Beschwerden erreicht, die darauf hinweisen, dass die Beschilderung der neuen Fußgängerzone, insbesondere vom ehemaligen Schotterparkplatz aus, unzureichend ist. Dies führte zu einer Welle von Bußgeldern gegen Autofahrer, die die neue Situation nicht erkennen konnten. Wir möchten, dass die Verwaltung prüft, ob die Erhebung dieser Bußgelder rechtmäßig war, oder diese zurückerstattet werden müssen“, ergänzt Liste-Partsch.

Die neu ausgewiesene Fußgängerzone stellt aus Sicht des BVP keine Bereicherung dar, da sie keine angenehme Verweilqualität biete und lediglich als Durchgang zum Guidelplatz diene.

Die Verwaltung sieht das hingehen anders, wie aus einem Schreiben an die BVP-Fraktion hervorgeht: „Der Guidelplatz und die von ihm zur Kaiser-Otto-Straße führenden Erschließungs- und Platzflächen sollen als Aufenthalts- und Flanierbereiche dienen, der Fußgänger weitestgehend ungestört von PKW im neuen Brauweiler Ortszentrum bummeln und sitzen können. Dabei schließt die Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ auch Freiheit von ruhendem Verkehr ein. Die Platzflächen sollen attraktiv gestaltete Aufenthaltsbereiche und keine von Autoblech zugestellte Parkplätze sein…“ Auch wenn die Verwaltung glaube, dass die neue Fußgängerzone zum Verweilen und Flanieren einlade, hält der BVP an seiner Forderung fest, dass die Brauweilerinnen und Brauweiler bis zu einer endgültigen Parkraumlösung weiterhin ihre Autos auf dieser „attraktiven“ Fläche abstellen können.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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