Coronavirus-Pandemie
Die aktuelle Lage in der Stadt Pulheim
Pulheim - (red) Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises ist die Zahl der
bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet
um einen weiteren Fall auf 20 gestiegen.
Am Donnerstag hat Bürgermeister Frank Keppeler den Ältestenrat –
die Spitzen aller im Rat der Stadt Pulheim vertretenen Fraktionen –
erneut über die aktuelle Lage informiert. Dabei hat der Ältestenrat
einvernehmlich entschieden, die für den 31. März vorgesehene
Ratssitzung nicht stattfinden zu lassen. Besonders eilige
Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden, werden per Dringlichkeit
getroffen. Auch darauf haben sich Verwaltung und Fraktionen
verständigt.
„Ich bin sehr dankbar für das Einvernehmen und die Unterstützung,
mit der die Ratsfraktionen das Verwaltungshandeln während dieser
Krise konstruktiv begleiten“, sagt Bürgermeister Keppeler.
Zu den besonderen Themen der Sitzung gehörte die Frage, wie Familien
in dieser schwierigen Situation entlastet werden können. Seit
vergangenem Montag, 16. März, ist die Betreuung in der Tagespflege,
den Kindertagesstätten und der Offenen Ganztagsbetreuung nur noch
für Kinder von Eltern möglich, die in Schlüsselfunktionen arbeiten.
Dies hatte das Land Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der
Coronavirus-Pandemie verfügt. Zur Frage, wie mit den Gebühren zu
verfahren ist, gibt es bislang noch keine Regelung des Landes. „Die
Familien benötigen jedoch möglichst schnell Klarheit, deshalb
prüfen und berechnen wir selbstverständlich bereits die
Möglichkeiten, die uns als Kommune zur Verfügung stehen“, fügt
Bürgermeister Keppeler hinzu. Der Ältestenrat wird deshalb zeitnah
wieder zusammenkommen und über konkrete Vorschläge beraten.
Pulheimer Unternehmen
Der Bürgermeister und die Fraktionsspitzen haben auch über die
wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie gesprochen. Fest
steht: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der
Coronavirus-Pandemie können Gewerbetreibende auf Antrag
Gewerbesteuervorauszahlungen – unter bestimmten Voraussetzungen auch
erst nach Prüfung durch das Finanzamt – herabsetzen lassen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, für alle festgesetzten
Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer,
Abfallgebühren, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren)
Anträge auf Stundungen zu stellen. Selbstverständlich wird auf
Antrag dann auch geprüft, inwieweit ein Erlass von Stundungszinsen
möglich ist, wenn die Stundung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten
durch die Coronavirus-Pandemie gewährt wurde. Sofern weitergehende
Maßnahmen vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht werden, wird darüber
entsprechend informiert.
Für Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der
Steuerabteilung unter den Telefonnummern 02238/808-208, -410 und -440
zur Verfügung.
Restaurants und Speisegaststätten
Laut aktueller Erlasslage dürfen Restaurants und Speisegaststätten
unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – beispielsweise
Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der
Besucherzahl sowie Vorgaben für Mindestabstände zwischen den Tischen
– zwischen 6 Uhr und 15 Uhr öffnen.
Verzicht auf offizielle Besuche der Jubilare
Ebenfalls aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der
Coronavirus-Pandemie müssen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
bis auf Weiteres leider auf persönliche Besuche bei den Bürgerinnen
und Bürger verzichten, die ein Ehejubiläum oder einen besonderen
Geburtstag feiern.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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