Coronavirus-Pandemie
Die aktuelle Lage in der Stadt Pulheim

Pulheim - (red) Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises ist die Zahl der
bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet
um drei weitere Fälle auf 33 gestiegen. In häuslicher Quarantäne
befinden sich unverändert 196 Menschen.

Bürgermeister Frank Keppeler hat zum Wochenbeginn erneut den Stab
außergewöhnliche Ereignisse (SaE) einberufen, den er bereits vor
mehreren Wochen aktiviert hatte. Dort beraten unter dem Vorsitz des
Bürgermeisters die Beigeordneten der Stadt Pulheim und die Leitung
der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim. Bei Bedarf wird der Stab um
Experten aus den einzelnen Ämtern der Verwaltung ergänzt. Während
der Sitzung am Montag standen die neuen Vorgaben der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen ebenso auf der Tagesordnung wie der Verlauf der
Kontrollen von Ordnungsamt und ehrenamtlichen Mitgliedern der
Freiwilligen Feuerwehr am vergangenen Wochenende.

„Es hat sich gezeigt, dass die Pulheimer – bis auf sehr wenige
Ausnahmen – die Vorgaben einhalten und somit dazu beitragen, die
Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür danke ich
allen“, sagt Bürgermeister Keppeler. Die nun geltenden Regelungen
werden weiterhin von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert
und – wenn nötig – auch sanktioniert.

Einzelhandel, Dienstleistung und Handwerk

Nach der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2“ dürfen folgende Handelsbetriebe weiterhin
öffnen: Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Direktvermarktung von
landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen,
Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Kioske
und Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der
Großhandel.

Allerdings ist unter anderem festgelegt, dass sich nicht zu viele
Kundinnen und Kunden gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten
dürfen.

Dienstleistungen, die nahe am Kunden erbracht werden müssen, sind
laut neuer Verordnung nicht mehr gestattet. Darunter fallen Friseure,
Nagelstudios, Tätowierer und auch Massagesalons.

Restaurants und Speisebetriebe

Enger gefasst ist nun auch die Regelung für Restaurants und
Speisebetriebe: Diese dürfen ab sofort nicht mehr betrieben werden.
Allerdings ist ein Außer-Haus-Verkauf gestattet. Die Speisen und
Getränke dürfen in einem Umkreis von 50 Metern um den Betrieb nicht
verzehrt werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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