Ultranet
Einspruchsfrist gegen den Antrag der Firma Amprion endet schon Mitte April
Anwohner und Gegner der Gleich- und
Wechselstrom-Höchstspannungsleitung, dieim Stadtgebiet nur wenige
Meter an der Wohnbebauung vorbei geht, rufen zur Eile auf: Am 16.
April, nur acht Wochen nach der Veröffentlichung, endet für
Bürgerinnen und Bürger die Frist, Einwendungen gegen den Antrag bei
der Bundesnetzagentur einzureichen.
Pulheim-Geyen (hs). Die Mitglieder der Pulheimer Bürgerinitiative
gegen Ultranet sind verärgert: „Man macht uns einfach zu
Versuchskaninchen. Das Vorsorgeprinzip, das überall in der EU
Anwendung findet, wird hier nicht beachtet“, sagt etwa Marion
Schirwon. Die Anwohnerin regt sich über die Strommasten, die die
Höchstspannungsleitung von Nord- nach Süddeutschland führen sollen,
auf, die direkt neben den Gärten der Ortslage Geyen errichtet wurden.
Dabei gehe es ihr nicht um die Optik, sondern um gesundheitliche
Gefahren und um die Lärmbelästigung, nicht nur der ständige
Brummton von den Leitungen, sondern auch von den Hubschrauubern, die
künftig im Vorbeiflug die Leitungen warten.
Weltweit erstmals soll in dem Projekt „Ultranet“ die Übertragung
von Gleich- und Wechselstrom auf sogenannten Hybridmasten erfolgen.
Ultranet wird rund 2.000 Megawatt elektrische Leistung entlang dicht
besiedelter Wohngebiete als reine Freileitung übertragen. Dabei
fehlen Humanstudien über die Auswirkungen der Hybridleitungen, wie
von der Strahlenschutzkommission angemahnt.
Der Antrag der Firma Amprion über 17 Aktenordner liegt seit Mitte
Februar vor. Gegner haben seither zwei Monate Einspruchsfrist. Doch
die Zeit drängt. Denn nur diejenigen, die sich fristgerecht melden,
können noch Einfluss auf das Ultranet Projekt nehmen, sagt Arne
Westphal von der Bürgerinitiative Pulheim gegen Ultranet. Für alle
anderen sei danach die Tür zu.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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