Neues System im Kanalnetz
Flächendeckende Rattenbekämpfung
Die Stadt Pulheim führt ein neues System zur flächendeckenden Rattenbekämpfung im 300 Kilometer umfassenden Kanalnetz ein: Insgesamt werden zum Start rund 100 Köderboxen in den Schächten installiert.
Pulheim (hs). Die in den Boxen integrierten Bewegungsmelder registrieren die Aktivität der Ratten, übermitteln diese an eine zentrale Datenbank und ermöglichen so eine effektive, nachvollziehbare und rechtskonforme Bekämpfung der unwillkommenen Nager. Hierfür hat die Stadt ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen für die Dauer von einem Jahr beauftragt; der Auftragswert beläuft sich auf 95.000 Euro.
Die neuen, mit einem Giftköder ausgestatten Boxen haben einen Wirkungskreis von rund 500 Metern. Vorteil ist, dass sie sich im Falle ansteigenden Wassers selbsttätig verschließen. So wird gemäß den aktuellen Bestimmungen verhindert, dass möglicherweise Gift in den Wasserkreislauf gelangt.
Da Ratten sogenannte neophobe Tiere sind, also Angst vor Neuem haben, wird es bis zu zwei Monaten dauern, bis sie sich an die neuen Köderboxen gewöhnt haben.
Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, die Ratten im Kanalnetz sichten, nimmt die Stadt weiterhin unter den Rufnummern 02238-808-281 und -280 oder per E-Mail unter tiefbauamt@pulheim.de entgegen. Sie liefern wichtige Anhaltspunkte für mögliche Missstände wie etwa Vermüllung, die gegebenenfalls das Einschreiten des Ordnungsdienstes erforderlich machen.
Entscheidend für die Entwicklung einer Rattenpopulation sind das vorhandene Nahrungsangebot und geeignete Nistmöglichkeiten. Einfache Verhaltensweisen und vorbeugende Maßnahmen können zur Eindämmung des Rattenaufkommens beitragen: Keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder das Spülbecken und somit über die Kanalisation entsorgen; Speisereste gehören in den Hausmüll. Grundstücke frei von Abfällen oder Sperrmüll halten, um keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten. Haustiere nur mit Bedacht im Freien füttern; größere Futtermengen in geschlossenen Behältnissen aufbewahren. Bei der Winterfütterung von Vögeln darauf achten, dass keine Ratten angelocktwerden. Die Fütterung von Wassergeflügel und Wildtauben ist untersagt. Ausschließlich geschlossene Kompostiersysteme verwenden; nur das in den Komposter geben, was auch dort hineingehört. Unterwegs keine Speisereste wegwerfen.
Für eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken sind ausschließlich die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich.
Redakteur/in:Holger Slomian aus Pulheim |
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