Herbstlaub
Parkbuchten sind Anwohnersache
Pulheim - (lk) Laub auf Gehwegen und neuerdings auch in Parkbuchten muss vom
Anwohner entfernt und darf nicht auf die Straße gekehrt werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in der Herbstzeit das von
den Bäumen gefallene Laub entfernt werden muss und dass es bei der
Reinigung der Gehwege nicht in den Rinnstein gekehrt werden darf.
Sie sind für den ungehinderten Wasserablauf zu den Gullys frei zu
halten. Laubhaufen in den Rinnsteinen werden bei der maschinellen
Straßenreinigung nicht aufgenommen.
Das Laub muss entweder mit der braunen Tonne oder mit der telefonisch
zu bestellenden Grünschnittabfuhr entsorgt werden. Alternativ kann
das Laub kompostiert werden.
Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung der Stadt Pulheim, die im Internet unter
www.pulheim.de eingesehen werden kann.
Besonderes Augenmerk ist auch auf die maßgebliche Änderung der
Parkbuchtenreinigung zu legen, die seit dem 1. Januar 2017 auf die
angrenzenden Anlieger übergegangen ist. Dazu gehört - wie bei der
Gehwegreinigung - die Entfernung von Verunreinigungen wie Laub oder
Müll.
Der Rat der Stadt Pulheim hatte in seiner Sitzung im Dezember 2016,
die Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
beschlossen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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