Donatus-Projekt
Unterstützung für das Donatus-Projekt gefordert

Sechs Wohnhäuser mit derzeit geplanten 49 Wohnungen sowie ein Hauptgebäude und Wohngruppen werden barrierefrei errichtet. | Foto: Planungsgruppe Wörmann
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Pulheim - (hs) In einem Offenen Brief hat Jürgen Rolle von der Gesellschaft
Bauen für Menschen GmbH sich an Bürgermeister Frank Keppeler und die
im Stadtrat vertretenen Fraktionen gewendet.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) besitzt in Brauweiler ein
unbebautes Grundstück neben der LVR-Donatus-Schule, das ursprünglich
für mögliche Erweiterungszwecke der Schule vorgehalten wurde. Da die
Diskussion der letzten Jahre stärker von inklusivem Unterricht
geprägt war, sei mit einer baulichen Erweiterung der Förderschule
nicht zu rechnen.

Um dennoch dieses Grundstück für Menschen mit Behinderung
bestmöglich nutzen zu können, hat der LVR mit seiner Baugesellschaft
„Bauen für Menschen GmbH“ (BfM) das Donatus-Konzept „Inklusives
Wohnen in Brauweiler“ entwickelt. „Fachleute sprechen von einem
„Leuchtturmprojekt für die Inklusion“, zumal das
„Donatus-Projekt“ in enger Kooperation mit dem Verein Inklusion
aus Brauweiler und weiteren Partnern realisiert werden soll“, so
Rolle in seinem Offenen Brief.

Seit zwei Jahren liege der Stadtverwaltung Pulheim die Planung vor,
auf der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche von etwa 13.600
Quadratmetern ein „Inklusives Wohnungsquartier“ zu errichten.
„Von Anbeginn der Verhandlungen zur Baugenehmigung bis heute
erwartet die Stadtverwaltung, dass der LVR für die Genehmigung auf
seinem eigenen Grundstück das inklusive „Donatus-Projekt“ zu
errichten, eine sogenannte „Wertschöpfungsabgabe“ in Höhe von
rund 800.000 Euro zahlt. Begründung: Durch die Bebauung wäre das
Grundstück jetzt mehr wert und davon möchte die Stadt
partizipieren“, so Rolle weiter. Da dies rechtlich nicht abgesichert
und auch rechtlich durchaus umstritten sei, habe die Stadtverwaltung
Ende 2019 eine Verwaltungsrichtlinie „Bauland-Management“ im
Entwurf vorgelegt, die zunächst im Januar, dann im März und
coronabedingt dann bis heute nicht verabschiedet worden sei. Darin
werde vorgeschlagen, „zukünftig Planbegünstigte“ an den
Infrastrukturkosten zu beteiligen, die durch ein beabsichtigtes
Bauvorhaben entstehen würden. Rolle: „Nachvollziehbar vielleicht
für Großinvestoren, aber nicht für - im wahrsten Sinne des Wortes -
„sozialen“ Wohnungsbau einer gemeinnützigen Gesellschaft.
„Planbegünstigte“ sind doch nicht der LVR und seine
Baugesellschaft, sondern die Menschen mit Behinderung, ihre Eltern,
Freunde sowie Seniorinnen und Senioren, die im „Donatus-Projekt“
ihre Heimat finden sollen.“

Laut UN-Behindertenrechtskonvention ist es Kommunale Pflichtaufgabe,
geeigneten Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Rolle
fragt in seinem Scheiben, warum Rat und Verwaltung den LVR nicht dabei
unterstützen, diese eigentlich von der Stadt zu leistende Aufgabe auf
ihrem Stadtgebiet umzusetzen.

Der Offene Brief von Prof. Dr. Rolle ist vom Ersten Beigeordneten Jens
Batist bereits beantwortet worden. In seiner Antwort stellt Jens
Batist noch einmal nachdrücklich klar, dass die Stadt Pulheim das
Bauprojekt „Donatus-Quartier“ aufgrund des inklusiven Charakters
ausdrücklich befürwortet. Zudem verweist er darauf, dass der
Aufstellungsbeschluss dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25.
März zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte. Die Sitzung hat
jedoch – genauso wie die Folgesitzung – aufgrund der
Coronavirus-Pandemie nicht stattgefunden. Nach derzeitigem Stand ist
vorgesehen, den Aufstellungsbeschluss dem Planungsausschuss in seiner
Sitzung am 25. August zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zugleich geht der Erste Beigeordnete in seiner Antwort auch auf das
Vorhaben der Stadtverwaltung ein, dem Rat eine Richtlinie zur
Beschlussfassung vorzulegen, „mit der Investoren von Wohnbauvorhaben
ab einer gewissen Größenordnung an den Infrastrukturkosten, die mit
der Schaffung von Wohneinheiten verbunden sind, verursachergerecht
beteiligt werden“. Über die Grundzüge dieser Richtlinie habe die
Verwaltung den Rat bereits in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019
unterrichtet.

Jens Batist weist in seiner Antwort zudem ausdrücklich darauf hin,
dass stets vorgesehen war und ist, besondere wohnungswirtschaftliche
Zielsetzungen angemessen zu würdigen. Dies bedeutet, dass der
inklusive Charakter sowie die in Aussicht gestellte Errichtung von
öffentlich geförderten Wohneinheiten bei der Berechnung der
Infrastrukturkosten reduzierend berücksichtigt werden.

Sechs Wohnhäuser mit derzeit geplanten 49 Wohnungen sowie ein Hauptgebäude und Wohngruppen werden barrierefrei errichtet. | Foto: Planungsgruppe Wörmann
Im Hauptgebäude sindRäume für Infrastrukturleistungen wie Physiotherapie, Trainingszentrum sowie eine inklusive Begegnungsstätte als gastronomischer Integrationsbetrieb vorgesehen. | Foto: Planungsgruppe Wörmann
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