Strafanzeige
Verstoß gegen die Corona-Auflagen

Pulheim - (red) Trotz Verbots aufgrund der aktuellen Pandemie haben am Sonntag,
22. März, wie die Polizei mitteilt, mehrere Personen in einem
Fitnessstudio trainiert.

Polizisten erhielten gegen 11 Uhr einen Hinweis einer Bürgerin, dass
das Fitnessstudio trotz Verbots geöffnet habe. Als die Beamten am
Studio eintrafen, stellten sie fest, dass die Fenster abgedunkelt
waren und eine Einsicht ins Gebäude somit nicht möglich war. Aus dem
Studio dröhnte Musik. Im Fitnessstudio trafen die Polizisten auf den
Betreiber (59) sowie zwei weitere Männer (28/39), die offensichtlich
entgegen der Anordnung an Geräten trainierten. Der 59-Jährige
behauptete jedoch, dass lediglich Wartungsarbeiten durchgeführt
worden seien.Die Beamten untersagten die weitere Nutzung der
Trainingsgeräte und fertigten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes
gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Polizei mahnt, sich an die
aktuell geltenden Auflagen der Landesregierung zu halten. Verstöße
werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro
und als Straftaten mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
verfolgt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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