Berauschte Autofahrer
Polizei verstärkt Kontrollen an tollen Tagen
Rhein-Erft-Kreis - Bei allgemeinen Verkehrskontrollen zwischen Freitag (10. Februar)
und Montag (13. Februar) im Kreisgebiet stellten die Polizeibeamten
zahlreiche Fahrten unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln
fest.
Alleine im Bereich Hürth kam es zwischen Samstag (11. Februar)
und gestern (13. Februar) zu sieben Verstößen, bei denen die Fahrer
unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Die Polizeibeamten
hielten die Fahrer im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen an. In
allen sieben Fällen handelte es sich um Pkw-Führer im Alter von 21
bis 31 Jahren. In Kerpen stellten die Beamten am Wochenende bei
Verkehrskontrollen zwei Pkw-Fahrer (20 und 30) fest, die unter dem
Einfluss von Betäubungsmitteln fuhren.
Ein betrunkener Radfahrer fiel den Beamten am Freitag (10.
Februar) in Kerpen um 22.30 Uhr auf der Hauptstraße/Zum
Wehrhahn auf. Der 45-Jährige aus Kerpen konnte sich, nachdem er
angehalten hatte, mit 1,58 Promille (Atemalkoholtest) kaum noch auf
den Beinen halten.
Die Polizeibeamten veranlassten eine Blutprobe und behielten den Mann
zur Ausnüchterung bis zum nächsten Tag auf einer Polizeiwache. Zudem
leiteten sie ein Strafverfahren gegen ihn ein.
Ein 55-jähriger Mann aus Kerpen fuhr am Sonntag (12. Februar)
mit seinem Rad über den Rodderweg. Da er in "Schlangenlinien" fuhr,
kontrollierten Polizeibeamte den Radfahrer. Ein Atemalkoholtest ergab
einen Wert von 1,64 Promille. Daraufhin entnahm ihm ein Arzt ihm eine
Blutprobe. Die Polizeibeamten leiteten ein Strafverfahren ein.
In Pulheim fuhr ein 56-jähriger Pulheimer am Freitagabend (10.
Februar) um 20.45 Uhr mit seinem Pkw auf der Industriestraße aus
einer Parklücke heraus. Den Beamten fiel auf, dass sein Fahrzeug
"ruckelte" und unmittelbar danach der Motor ausging. Sie stellten bei
dem Fahrer nach einem Atemalkoholtest 1,94 Promille fest. Ein Arzt
entnahm ihm eine Blutprobe. Die Polizeibeamten beschlagnahmten seinen
Führerschein und leiteten ein Strafverfahren ein.
Auch in Brühl, Frechen, Pulheim und Bergheim stellten die Beamten
berauschte Fahrer fest. Die Männer im Alter zwischen 22 und 41 Jahren
standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, als sie ihre
Fahrzeuge führten.
In allen Fällen von Fahrten unter berauschenden Mitteln erfolgten
Blutprobenentnahmen durch Ärzte. Die Polizeibeamten untersagten den
Fahrern die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren ein.
Die Polizei setzt ihre Kontrollen fort und weist auf die Gefahren im
Zusammenhang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, insbesondere
an den "tollen Tagen" weisen noch einmal hin: Jeder
Verkehrsteilnehmer, auch Besucher der karnevalistischen
Veranstaltungen sollten sich bereits vor dem Feiern Gedanken über den
Heimweg machen. Bei Alkoholkonsum und dem Konsum berauschender Mittel
gilt: "Hände weg vom Steuer!". Die Benutzung eines Taxis oder von
öffentlichen Verkehrsmitteln schützt nicht nur vor
Führerscheinverlust, sondern trägt zur Verkehrssicherheit bei. Für
junge Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge, die sich noch
in der Probezeit befinden, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das
Alkoholverbot gilt ebenso bei "begleitetem Fahren" für den Begleiter.
Unterschätzt wird oftmals der Restalkohol am Morgen nach einer
durchfeierten Nacht. Deshalb ist es auch in diesen Fällen unbedingt
angesagt, das Fahrzeug stehen zu lassen und schon vor den Feiertagen
eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren.
- Ulf-Stefan Dahmen
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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