Einlass durch die Hintertür
Verdacht auf Missachtung der Coronaschutzverordnung
Bergheim. Der Betreiber einer Shisha-Bar ließ Kunden über den
Hintereingang in seine Bar. Dies teilte die Pressestelle der Polizei
mit. Am Mittwoch, 25. März, gegen 21 Uhr, fiel einem Zeugen
Bewegung in einer Shisha-Bar auf der Köln-Aachener-Straße auf. Immer
wieder öffnete sich die Hintertür des Geschäftes, um Personen
hineinzulassen.
Als die Polizeibeamten eintrafen, konnten mehrere Personen in der Bar
angetroffen werden. Nach einer Personalienfeststellung fertigten die
Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da der Verdacht bestand,
dass der Inhaber die Coronaschutzverordnung missachtete. Für einen
derartigen Verstoß sieht die neue Rechtsverordnung eine Geldbuße von
5000 Euro vor, die durch die Ordnungsbehörde verhängt wird.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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