Flutkatastrophe
Aktuelle Regelungen für Erftstadt-Blessem
Rhein-Erft-Kreis - (red) Der von der Flutkatastrophe betroffene Ortsteil
Erftstadt-Blessem wurde im Laufe vergangenen Donnerstags zunächst
für Anwohnerinnen und Anwohner sowie ab dem Mittag für alle weiteren
Personen zugänglich gemacht. Nachdem Landrat Rock und
Bürgermeisterin Weitzel bekannt gaben, dass erneute
Expertenuntersuchungen eine ausreichende Stabilisierung der Lage
ergeben hatten, wurde das Betretungsverbot vorübergehend aufgehoben,
damit Anwohner mit deren Helfern persönliche Gegenstände aus den
Gebäuden holen und erste Aufräumarbeiten beginnen können.
Per Allgemeinverfügung hat der Rhein-Erft-Kreis nun die aktuell
geltenden Regelungen für die Ortschaft Blessem veröffentlicht.
Innerhalb der 100-Meter-Sicherheitszone rund um die Abbruchkante der
ehemaligen Kiesgrube gilt aus Sicherheitsgründen weiterhin ein
Betretungsverbot. Experten arbeiten unter Hochdruck an Perspektiven
für die betroffenen Bereiche. Außerhalb dieser Zone ist die
Ortschaft Blessem tagsüber für jedermann frei zugänglich, damit die
Aufräumarbeiten zügig voranschreiten können.
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist das Betreten des Erftstädter
Stadtteils Blessem sowie der Aufenthalt in der Ortschaft nur den dort
amtlich gemeldeten Anwohnern erlaubt. Aufgrund der weiterhin stark
beeinträchtigten Versorgungsinfrastruktur (Strom, Wasser, etc.), rät
die Kreisverwaltung allerdings dringend von einer Übernachtung im Ort
ab.
Die Polizei wird insbesondere während der Nacht verstärkte
Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren
und das Eigentum der Anwohner zu schützen. Ab 6 Uhr wird der Zutritt
auch für helfende Angehörige und alle weiteren Personengruppe, die
nicht in Blessem gemeldet sind, wieder gestattet.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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