Informationsbedürfnis groß
Bürger haben viele Fragen
Rhein-Erft-Kreis - Immer mehr Regionen in Deutschland überschreiten die Marke von 100
Corona-Neuinfektionen pro Woche. Der Rhein-Erft-Kreis zählt dazu. Im
Callcenter der Kreisverwaltung laufen die Telefone heiß. Die Bürger
haben viele Fragen. Auf Nachfrage der Rheinischen Anzeigenblätter hat
das Gesundheitsamt die am häufigsten gestellten Fragen inklusive
Antworten zusammengestellt:
1. Wo kann ich mich testen lassen?
Erster Ansprechpartner ist immer der Hausarzt. Wenn der Hausarzt nicht
testet, ist eine Testung auch auf Anordnung des Gesundheitsamtes bei
den Testzentren in Kerpen oder Pulheim möglich. Das Testzentrum
Kerpen bietet sogar Tests ohne ärztliche Anordnung an. In diesen
Fällen sind die Kosten allerdings selbst zu tragen.
2. Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person was muss
ich jetzt beachten?
Bis Klarheit herrscht sollten Kontakte zu anderen Menschen gänzlich
vermieden werden. Das Gesundheitsamt wird die Kontaktlisten der
positiv getesteten Person abarbeiten und sich bei Ihnen melden.
3. Wie wird die Quarantäne berechnet?
Die Quarantäne berechnet das Gesundheitsamt gemäß den Vorgaben des
RKI und individuell nach Befragung der betroffenen Person (Wie lange
hat Kontakt stattgefunden? Raumgröße? Belüftung? Wurden Abstände
eingehalten und/oder Mund-Nasenschutz getragen?).
4. Welche Kontakte muss ich mitteilen? Also welchen Zeitraum
muss ich angeben?
Um Infektionsketten effektiv unterbrechen zu können, müssen alle
Kontakte mitgeteilt werden. Bei Infizierten ohne Symptome gilt das
für den Zeitraum vom Abstrich an vier Tage zurück. Bei Infizierten
mit Symptomen gilt das für den Zeitraum ab dem Auftreten der Symptome
zwei Tage zurück.
5. Was muss ich als Infizierter beachten und was ist jetzt zu
tun?
Infizierte müssen sich zwingend unmittelbar in häusliche Isolation
begeben und Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen oder abwarten bis das
Gesundheitsamt sich aufgrund des positiven Befundes vom Labor
meldet.
6. Ich persönlich wurde als Kontaktperson identifiziert. Was
passiert mit meiner Familie, die keinen direkten Kontakt zum
Infizierten hatte?
Die Familie bleibt hiervon erstmal unberührt (Zweitkontakt) solange
die Kontaktperson der Kategorie 1 keine Symptome entwickelt oder
ebenfalls positiv getestet wurde.
7. Wie viele Personen dürfen wir zu einem privaten Treffen in
der eigenen Wohnung einladen?
Der private Raum steht unter besonderem Grundrechtsschutz. Der
Gesetzgeber hat deswegen hier auf Einschränkungen verzichtet. Es wird
aber dringend empfohlen auch im privaten Raum auf Treffen mit mehreren
Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu verzichten.
Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollten Kontakte auf ein
Minimum reduziert werden.
8. Reiserückkehrer: Wo kann ich mich testen lassen?
Nach Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sind alle
Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach
Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet,
unverzüglich nach Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt
schriftliche/elektronische Angaben zu ihrer Identität, ihrer
Reiseroute, ihren Kontaktdaten und zu Symptomen zu machen sowie ein
ärztliches Zeugnis über eine Testung vorzulegen. An den meisten
Flughafen und größeren Bahnhöfen kann man sich unmittelbar nach
Ankunft testen lassen. Ansonsten gilt auch hier der Hausarzt erster
Ansprechpartner.
9. Müssen sich auch Menschen bei der Urlaubsrückkehr aus
innerdeutschen Risikogebieten testen lassen?
Nein, für innerdeutsche Reisen gibt es bisher keine Vorschriften des
RKI.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.