Hausärzte in der Verantwortung
Einstiche kommen näher
Region - Chronisch Vorerkrankte sollen jetzt beim behandelnden Hausarzt geimpft
werden. Entsprechende Anträge auf Impfung werden vom Gesundheitsamt
des Kreises nicht mehr bearbeitet. Doch was ist zu tun, wenn der
eigene Hausarzt nicht impft?
Bist Du schon geimpft? Hast Du schon einen Termin? Mit was wurdest Du
geimpft? Mit der Zeit nimmt die Zahl der gegen COVID-19 geimpften
Personen im Freundes-, Verwandten- und Kollegenkreis merklich zu. Ein
Grund dafür, dass das Impftempo auch in Deutschland langsam an Fahrt
aufnimmt ist, dass jetzt auch in Hausarztpraxen Corona-Impfstoffe
verabreicht werden dürfen.
„Damit verbreitert sich für die Bevölkerung der Zugang zur
Möglichkeit der Impfung, was ein wichtiges Zeichen ist“, freut sich
Frank Rock, Landrat im Rhein-Erft-Kreis.Was einige aber nicht wissen:
Gemäß der Impfverordnung des Bundes geht die Verantwortlichkeit für
die Impfung von vorerkrankten Personen auf die behandelnden Hausärzte
über. „Damit haben die chronisch kranken Bürgerinnen und Bürger
endlich auch die Möglichkeit, sich einen Impftermin über ihren
bekannten Hausarzt zu vereinbaren. Hierbei haben die Ärzte die
Impfreihenfolge des Bundes/Landes einzuhalten“, teilt die
Kreisverwaltung mit. Bisher konnten chronisch Vorerkrankte einen
schriftlichen Antrag beim Gesundheitsamt des Kreises stellen. Doch
jetzt werden nur noch die Anträge, die bis zum 7. April, eingegangen
sind, abgearbeitet. Später oder nicht vollständig eingereichte
Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.„Aufgrund der Vielzahl
von Anfragen ist es uns nicht möglich, diese Unterlagen noch
aufwändig telefonisch oder per Mail nachzuerfassen“, so eine
Sprecherin der Kreisverwaltung am Freitag, 9. April. „Wenn Sie als
Betroffene in den kommenden sieben Tagen dementsprechend keine
Terminbestätigung durch das Gesundheitsamt bzw. das Impfzentrum
erhalten, wenden Sie sich wegen eines prioritären Impftermins bitte
an Ihren Hausarzt.“ Doch was, wenn der Hausarzt nicht impft oder
Vorerkrankte keinen Hausarzt haben? „Sollte dieser selbst nicht
impfen, gehen wir davon aus, dass die Praxen im Rahmen des kollegialen
Austausches Patienten an impfende Kolleginnen und Kollegen im Umfeld
vermitteln beziehungsweise Hinweise auf umliegende „Impf-Praxen“
geben“, erklärt Christopher Schneider, stellvertretender
Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Es regiert
also das „Prinzip Hoffnung“. Ende April und insbesondere im Mai
seien, seitens der Landes- und Bundespolitik, auch die erforderlichen
großen Mengen an Impfstoff angekündigt. Kassenärzte würden die
Impfstoffe über die Apotheken, Privatärzte über die Impfzentren der
Städte und Kreise erhalten.
Im gesamten Rheinland würden sich aktuell bereits rund 3.000
Hausarztpraxen an der Impfaktion beteiligen. Die Tendenz sei steigend.
Wie lange es dauern wird, bis allen impfwilligen Patienten ein
Impfangebot gemacht werden könne, sei noch nicht absehbar.
„Ziel der Politik ist es grundsätlich, jedem Bürger bis Ende des
Sommers eine Impf-Möglichkeit eröffnet zu haben“, teilt die
Kassenärztliche Vereinigung mit.
- Lars Kindermann
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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