Einsparpotenziale bei der Müllentsorgung
Freie Tonnenwahl zum Müllgebühren-Senken

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Der Steuerzahlerbund erhöht den Druck auf die Kommunen: Sie sollen überhöhte Abwassergebühren zurückzahlen und den Bürgern mit freier Tonnenwahl sowie längerem Abfuhrturnus helfen, Müllgebühren zu minimieren.

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) auf hohe Einsparpotenziale bei der Müllentsorgung hingewiesen. Durch Abfallvermeidung, konsequente Mülltrennung, kleinere Tonnen und Verzicht auf wöchentliche Leerung ließen sich einige Hundert Euro jährlich sparen, rechnete der Landesvorsitzende, Rik Steinheuer, am Donnerstag bei der Vorlage des aktuellen Gebührenvergleichs für Nordrhein-Westfalen vor.

Mit rund 382 Euro jährlich zahle im Landesdurchschnitt der Vier-Personen-Musterhalt, der seine Restmülltonne wöchentlich leeren lasse, am meisten. Die 14-tägige Abfuhr koste im Schnitt 278 Euro, die vierwöchentliche 214 Euro.

Ein Haushalt, der zusätzlich konsequent Müll vermeide und trenne, könnte beim gleichen Abfuhrturnus, aber mit einer kleinen Restmülltonne sogar auf nur rund 176 statt über 418 Euro kommen, rechnete Steinheuer am Beispiel der Gebührensätze in Essen vor. Im Landesdurchschnitt seien die Abfallgebühren für Privathaushalte im Vergleich zum Vorjahr je nach Abfuhrturnus um zwei bis drei Prozent gestiegen.

Ein Hindernis bei der Gebührensenkung sei, dass die Kommunen in ihren Satzungen Mindestmengen für bestimmte Abfallarten festlegen können, die wiederum die Haushalte an bestimmte Tonnengrößen binden. So biete etwa Gütersloh fünf Liter als Mindestrestmüllgefäßvolumen an, in Köln seien es hingegen 20 Liter, berichtete Steinheuer. Er forderte die Kommunen auf, weitgehend Wahlfreiheit bei Tonnengrößen und Abfuhrturnus zuzulassen. Dies spare Geld und würde einen Anreiz zur Müllvermeidung und -trennung setzen, erklärte er.

Gibt es Rückzahlungen für Abwassergebühren?

Als Konsequenz aus einem Gerichtsurteil forderte der Steuerzahlerbund darüber hinaus alle Kommunen auf, zu überprüfen, ob ihre Bürger in den vergangenen Jahren überhöhte Abwassergebühren zahlen mussten. In allen Fällen sollte es Rückerstattungen für jeden Betroffenen geben - nicht nur für diejenigen, die vorsorglich Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt hätten, unterstrich Steinheuer. «Die Bürger müssen auf rechtmäßige Bescheide vertrauen können.» Es dürfe in den Ämtern nicht nach dem Motto gehandelt werden: «Alle, die sich nicht gewehrt haben, haben Pech.»

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte im vergangenen Monat in einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick festgestellt, dass die Abwassergebühren dort zu üppig kalkuliert worden seien. Dabei sei mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet und der Inflationsausgleich doppelt berechnet worden. Landesweit hat das Urteil in den Kommunen für viele Fragezeichen gesorgt.

Statt die Gebührenzahler mit schnell abschlägig beschiedenen Widersprüchen «abtropfen» zu lassen, müsse dieses Urteil nun zügig umgesetzt werden - sowohl für die Gebührenkalkulationen im kommenden Jahr als auch rückwirkend, forderte Steinheuer. Bislang seien aus den Städten und Gemeinden keine Rückzahlungen erfolgt, sagte der Rechtsanwalt des BdSt, Wilhelm Achelpöhler. Nicht einmal die Bürger aus Oer-Erkenschwick und diejenigen, die vorsorglich Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt hätten, hätten bisher auch nur einen Cent erstattet bekommen.

Aus diesem Grund strebe der BdSt an, über ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG die Gültigkeit örtlicher Abwassergebührensatzungen anhand geeigneter Fälle überprüfen zu lassen. Gebührenzahler mit offenen Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen einen Bescheid für das Jahr 2022 könnten sich dafür beim BdSt melden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW versicherte, die Kommunen hätten sich immer an die Rechtsprechung gehalten und würden dies auch weiterhin tun. «Dass das Gericht nun nach 28 Jahren seine Auffassung geändert und neue Kriterien für die Berechnung aufgestellt hat, bereitet den Kommunen wenig Freude und viel Arbeit», stellte der Hauptgeschäftsführer des Landesverbands, Christof Sommer, fest. Aktuell würden die Kalkulationen überprüft und, soweit erforderlich, angepasst.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betonte, da gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden sei, könne erst nach Beendigung des Verfahrens rechtskräftig über Rückzahlungsansprüche entschieden werden. Der VKU begrüßte zudem die Ankündigung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, einen Rechtsrahmen zu schaffen, «um auch in Zukunft eine nachhaltige Abwasserwirtschaft finanzierbar zu gestalten».

Riesenunterschiede bei Abfall- und Abwasserkosten

Wie schon in den Vorjahren weist auch der aktuelle Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren in NRW eine riesige örtliche Spannbreite auf. Die Abfall-Jahresgebühr für einen Vier-Personen-Musterhaushalt ist mit knapp 163 Euro weiterhin in Kaarst am günstigsten und - ebenfalls wieder - in Münster mit rund 686 Euro am teuersten, berechnet auf jeweils 120 Liter Rest- und Biomüll, der alle 14 Tage abgeholt wird, inklusive Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen.

Beim Abwasser bleibt der langjährige Spitzenreiter in der Liste der günstigsten Kommunen, Reken im Kreis Borken, mit gut 287 Euro Jahresgebühr weiterhin auf Platz 1. Dagegen muss im Eifelstädtchen Monschau mit 1356 Euro fast fünf Mal mehr berappt werden.

Im Landesdurchschnitt musste ein Vier-Personen-Musterhaushalt nach Berechnungen des BdSt rund 743 Euro Jahresgebühr aufbringen. Das sind im Vergleich zum Jahr 2021 ein Prozent oder sechs Euro mehr. Der Städte- und Gemeindebund hält die Gebührenvergleiche wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kommunen für nicht belastbar.

© dpa-infocom, dpa:220720-99-94642/6

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RAG - Redaktion

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