Bodenrichtwerte im Kreis
In Hürth-Efferen sind Grundstücke am teuersten

Der Rhein-Erft-Kreis ist als Wohngebiet weiterhin begehrt. Allerdings unterscheiden sich die Grundstückspreise in den Kommunen des Kreises teils erheblich. | Foto: Pixabay
  • Der Rhein-Erft-Kreis ist als Wohngebiet weiterhin begehrt. Allerdings unterscheiden sich die Grundstückspreise in den Kommunen des Kreises teils erheblich.
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Rhein-Erft-Kreis - (zi) Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis
hat die durchschnittlichen Grundstückswerte im Kreis ermittelt. Dabei
ergaben sich kräftige Aufschläge gegenüber dem Vorjahr.

Im Rhein-Erft-Kreis ergaben sich Anhebungen der Boden- und
Immobilienrichtwerte von rund zehn bis zwölf Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Die gebietstypischen Bodenrichtwerte für den individuellen
Wohnungsbau in mittleren Lagen liegen für die Kommunen östlich der
Ville nun zwischen 340 und 450 Euro pro Quadratmeter. Westlich der
Ville liegen die Werte zwischen 170 und 270 Euro pro Quadratmeter. Der
höchste Wert im Kreisgebiet mit 670 Euro pro Quadratmeter ist in
Hürth-Efferen zu finden, der niedrigste mit 130 Euro pro Quadratmeter
in Bergheim-Auenheim.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses konnte im Geschäftsjahr
2020 auf rund 5.600 Kaufverträge zurückgreifen, aus denen die Boden-
und Immobilienrichtwerte sowie andere für den Immobilienmarkt
wichtige Daten abgeleitet wurden. Dabei sank die Anzahl der
Kaufverträge mit rund sechs Prozent nur unwesentlich gegenüber dem
Vorjahr.

Wie in jedem Jahr wurden die für die Transparenz des
Grundstücksmarktes notwendigen Daten und Werte auf der Grundlage der
Kaufpreissammlung festgelegt. Neben den bekannten Bodenrichtwerten,
den Immobilienrichtwerten für Wohnungseigentum sowie weiteren Daten,
wurden in diesem Jahr erstmalig Immobilienrichtwerte für den
individuellen Wohnungsbau für 212 Zonen abgeleitet. Diese dienen
dazu, nun auch für Ein- und Zweifamilienhäuser gute Anhaltspunkte
für die Werte dieser Immobilien bereitzustellen.

Damit die von den Notaren übermittelten Verträge auch
aussagekräftig ausgewertet werden können, sind zusätzliche Angaben
nötig, die die Geschäftsstelle bei den neuen Eigentümern über
einen Fragebogen einholt. Der Geldumsatz aller im Jahr 2020 in die
Kaufpreissammlung aufgenommenen Verträge lag bei rund 1.929 Millionen
Euro, die gehandelte Fläche - ohne Wohnungs- und Teileigentum - liegt
bei etwa 605,4 Hektar.

Die aktuellen Bodenrichtwerte und die Werte der Vorjahre bis zurück
ins Jahr 2011, sowie die Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum
und Ein- und Zweifamilienhäuser, können unter www.boris.nrw.de
kostenfrei eingesehen und ausgedruckt werden. Hier findet sich auch
der „Grundstücksmarktbericht 2021“ in dem die weiteren Daten
veröffentlicht sind.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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