Förderprogramm für schlecht zu lüftende Schulräume
Kein Bedarf an Fördermitteln

Dort, wo Unterrichtsräume nicht effektiv gelüftet werden können, sollte das Förderprogramm der Landesregierung greifen. | Foto: Pixabay
  • Dort, wo Unterrichtsräume nicht effektiv gelüftet werden können, sollte das Förderprogramm der Landesregierung greifen.
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Rhein-Erft-Kreis - Die Landesregierung hat den Schulen in NRW im November vorigen
Jahres 50 Millionen Euro für mobile Luftreinigungsgeräte zur
Verfügung gestellt. Mit der Förderung sollten ausschließlich
Räumlichkeiten in den Fokus gestellt werden, die nicht ausreichend
durch gezieltes Fensteröffnen oder eine Raumlufttechnische Anlage
gelüftet werden können. Insgesamt seien rund 230 Anträge mit einem
Fördervolumen in Höhe von rund 19,4 Millionen eingegangen, teilt das
zuständige Ministerium auf Nachfrage mit. Im Nachbarkreis Euskirchen
freut sich der Bürgermeister der Stadt Zülpich, Ülf Hürtgen, über
eine Förderzusage in Höhe von 152.000 Euro. Davon sollen 38
Belüftungsgeräte ansgeschafft werden, die dem Bedarf entsprechend an
die Zülpicher Schulen verteilt werden und in bisher schwer zu
lüftenden Unterrichtsräumen das Raumklima verbessern sollen.

Grundlage für die Summe von 50 Millionen war eine Abfrage bei den
Kommunen im September 2020. 73 Städte hatten Unterrichtsräume
gemeldet, die für das Programm in Frage kamen. „Nach Auskunft der
Städte und Gemeinden können sämtliche Unterrichtsräume in 315
Kommunen intensiv gelüftet werden. 73 Städte melden bei einzelnen
Unterrichtsräumen, dass diese nicht ausreichend belüftbar sind.
Diese Unterrichtsräume werden in den Schulen nicht genutzt. Mit dem
Erwerb von mobilen Luftfiltergeräten können diese Unterrichtsräume
für den Schulbetrieb wieder nutzbar gemacht werden“, berichtete
Ministerin Ina Scharrenbach zum Auftakt des Programms im November
2020.

Im Rhein-Erft-Kreis gibt es keine Nachfrage nach Mitteln aus dem
Förderprogramm, so das Ergebnis einer Umfrage der Rheinischen
Anzeigenblätter bei den Kommunen.

„Eine Abfrage an den Schulen hat ergeben, dass an allen Schulen alle
Räume ausreichend belüftet werden können, sodass auf eine
Anschaffung von Luftfiltergeräten verzichtet werden konnte“, teilt
die Stadt Brühl mit.

Aus Bedburg heißt es, dass sämtliche Klassenräume durch Fenster
belüftet werden können. „In den Sporthallen sind sowieso bereits
fest installierte Belüftungsgeräte eingebaut“, so Stadtsprecherin
Gabriela Leibl.

„Die Förderrichtlinien des Landes definieren einen Einsatzbereich
der geförderten Luftfiltergeräte, der für die Elsdorfer Schulen nur
sehr eingeschränkt zutrifft, da die Räume im Sinne des in der
Förderrichtlinie definierten Hygieneplans durch gezieltes
Fensteröffnen ausreichend gelüftet werden können“, erläutert
Elsdorfs Pressesprecher Ulrich Sturm.

Auch in Pulheim wurden keine Gelder für Luftfiltergeräte beantragt.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit hatte im
Oktober die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der
wirkungsvollen wirtschaftlichen Belüftung zu prüfen. Fazit:
Pulheimer Klassenräume können hinreichend belüftet werden. Der
CO2-Gehalt hilft, die Lüftungsabstände einzuhalten. Dafür wurden 60
CO2-Ampeln bestellt, die den Schulen jetzt kurzfristig zur Verfügung
gestellt werden.

„Der Kauf von Luftfilteranlagen über das Landesförderprogramm ist
nicht erfolgt. Hintergrund: Wir hatten im Januar noch keine
belastbaren Daten, die bei der Antragstellung zur Förderung des
Einkaufs hätte genannt werden können“, erklärt Thorsten
Friedmann, Pressesprecher der Stadt Frechen. Im November seien
CO2-Ampeln eingekauft und eingesetzt worden. Am Standort der
Lindenschule würden in den Räumen des Gebäudes 3 die Grenzwerte
regelmäßig überschritten. Grund dafür sei das Fehlen ausreichender
Lüftungsquerschnitte in den Fensteranlagen. „Hier wird unsere
Gebäudewirtschaft kurzfristig entsprechende Luftreiniger anschaffen
und langfristig bauliche Maßnahmen an der Fensteranlage
gegebenenfalls in Kombination mit dezentralen Lüftungsgeräten
vornehmen“, so Friedmann. Der flächendeckende Einsatz von reinen
Luftreinigern in allen Räumen sei nach derzeitigem Kenntnisstand
nicht erforderlich und nicht nachhaltig.

In Hürth bescheinigte die Verwaltung auf Anfrage der SPD-Fraktion,
dass die Überprüfung der Fenster aller Schulen durch die Verwaltung
bereits Mitte 2020 veranlasst worden sei. Die Situation werde durch
die Schulhausmeister laufend beobachtet. Es gebe lediglich einen
innenliegenden Computerraum im Albert-Schweitzer-Gymnasium, der nicht
genutzt werden könne. Der Raum sei mit einem Klimagerät mit
Umluftbetrieb ausgestattet. Die Nutzung sei derzeit nicht zu
empfehlen, da die umgewälzte Luft nicht gereinigt, sondern nur im
Raum verteilt werde.

Schon vor Corona sei der Kreisstadt Bergheim eine gute Belüftung in
den Klassen- und Gruppenräumen der Schulen und Kitas immens wichtig
gewesen. „Daher sind bereits 14 Turnhallen und 28 Klassenräume im
Stadtgebiet Bergheim mit Lüftungsanlagen ausgestattet“, so
Pressesprecherin Christina Conen. Auch sei eine flächendeckende
Ausstattung aller Klassenräume mit CO2-Ampeln vorgenommen worden. Die
Nutzung des Förderprogramms sei nicht geplant. „Wir folgen den
bisherigen Empfehlungen einer Lüftung des Klassenräume alle 20
Minuten für insgesamt drei bis fünf Minuten.“ Darüber hinaus habe
sich Bürgermeister Volker Mießeler intensiv für die Förderung
einer weiteren Möglichkeit zur Stärkung eines Präsenzunterrichts an
den Schulen bemüht. Diese könnte unter anderem dadurch erfolgen,
dass über das regelmäßige Lüften in den Klassenräumen und
Lehrerzimmern hinaus besondere Luftentkeimungsanlagen installiert
werden.

„In allen Schulen in Erftstadt werden die Klassen- und Fachräume
ausschließlich über Fenster gelüftet. Der zuständige Fachbereich
hat in allen Schulen die Öffenbarkeit der Fenster überprüft“,
erklärt Stefanie Sabo vom Büro der Erftstädter Bürgermeisterin
Carolin Weitzel. Im Rahmen dieser Maßnahme seien Reparaturen
vorgenommen und Fenster  zugänglich oder gangbar gemacht worden. Die
Inanspruchnahme von Fördergeldern sei derzeit entbehrlich.

Die Stadt Kerpen teilt mit, dass in ihren Schulen alle Fenster
geöffnet werden können und daher kein Antrag gestellt wurde.

- Martina Thiele-Effertz

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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