BionTech liefert früher
Kreis bereitet Impfung der 5- bis 11-Jährigen vor
Region. Der Rhein-Erft-Kreis bereitet sich auf die Impfung der Kinder im Alter zwischen 5-11 Jahren vor. Ergänzend zu dem Angebot der niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten sowie Jugendmedizinerinnen und Jugendmedizinern sowie den Hausärztinnen und Hausärzten stellt sich der Kreis vorbehaltlich weiterer Entscheidungen des Landes und einer etwaigen Empfehlung der STIKO für die Impfungen von Kindern im Alter von 5-11 Jahren auf.
Aktuell bestehen Unsicherheiten über den Impfbeginn. Die Auslieferung des Impfstoffs soll nach derzeitigen Verlautbarungen des Bundes und der Firma BioNTec am 13. Dezember 2021 erfolgen. Ursprünglich war der 20.Dezember als Tag der Auslieferung und der 21. Dezember für den Beginn der Kinderimpfungen vorgesehen. Ob die frühere Auslieferung auch dazu führt, dass die Impfungen eine Woche vorher (also am 14. Dezember) beginnen, wird derzeit zwischen Bund, Land und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
"Die aktuell noch unklaren Aussagen zu dem Beginn der Impfungen bei Kindern stellt das Gesundheitsamt wieder vor neue Herausforderungen. Trotzdem arbeiten wir mit hohem Engagement an einer Lösung, um dafür gut vorbereitet zu sein. Im Rahmen unserer möglichen Planungen setzen wir alles daran, die notwendigen Impfangebote schnellstmöglich anbieten zu können" “ so Landrat Frank Rock.
Impfstraßen im Impfzentrum werden vorbereitet
Nach den aktuellen Planungen sollen ab dem Start zunächst im ehemaligen Impfzentrum in Hürth pro Tag von bis zu vier Teams 230 Kinder pro Tag geimpft werden. Bei einem Zeitabstand von 3 Wochen zur Zweitimpfung würden dann in einem ersten Zeitraum bis Ende Januar 2022 gut 5.000 Kinder im Alter von 5-11 Jahren vollständig geimpft sein. Dies entspricht einem Anteil von knapp 20 Prozent dieser Altersklassen im Rhein-Erft-Kreis. Die Impfungen werden im ehemaligen Impfzentrum in Hürth durchgeführt - die Terminierung soll über das Portal rek.impfsystem.de erfolgen. Sobald die Termine freigegeben werden, wird der Kreis darüber informieren. Über die Fortsetzung der Impfkampagne durch Angebote in den Kommunen entscheidet der Kreis auf der Grundlage künftiger Erlasse.
Redakteur/in:Ulf-Stefan Dahmen |
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