Schülerverkehr
Medizinische Maskenpflicht in den Bussen und an den Haltestellen
Rhein-Erft-Kreis - (red) Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen gilt
ab dem 22. Februar 2021 auf den REVG-Buslinien der reguläre Fahrplan,
inklusive der mit „S“ im Fahrplan gekennzeichneten Schulfahrten.
Der seit dem 21. Dezember 2020 während der Weihnachtsferien und des
anschließenden pandemiebedingten Lockdowns geltende Ferienfahrplan
endet am 21.02.2021.
Die für die Schulfahrten bereitstehenden zusätzlichen Busse werden
bei Bedarf wieder für Zusatz- und Verstärkerfahrten eingesetzt. Die
Verstärkerfahrzeuge werden durch die Schulträger bestellt, bzw. bei
starker Fahrgastauslastung nach Meldung des Fahrpersonals oder
aufgrund von Hinweisen aus der Elternschaft kurzfristig eingesetzt.
„Durch die geteilten Klassen und die zunächst tageweise Rückkehr
der Schüler/-innen in die Schulen, gehen wir davon aus, dass unsere
Sitzordnung zur Einhaltung des Abstands zu den anderen Fahrgästen
eingehalten werden kann“, prognostiziert Jens Schmitz,
Betriebsleiter der REVG.
Zur Verbesserung des Infektionsschutzes können bei der REVG bis zu 30
Zusatzbusse zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Die Mehrkosten
trägt bis zum 27.03.2021 die Landesregierung NRW.
In den Linienbussen und an den Haltestellen gilt weiterhin die
Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske)
zu tragen. Bei Verstößen kann die Ordnungsbehörde eine Geldstrafe
in Höhe von 150 Euro erheben.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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