Fahrplanwechsel
Neue Abfahrtshaltestellen an Bahnhöfen ab 13. Dezember

Auch am Busbahnhof in Horrem werden die Abfahrtshaltestellen neu benannt. Die neue Richtungszuordnung soll den Fahrgästen die Suche der Haltestelle erleichtern. | Foto: Zingsheim
  • Auch am Busbahnhof in Horrem werden die Abfahrtshaltestellen neu benannt. Die neue Richtungszuordnung soll den Fahrgästen die Suche der Haltestelle erleichtern.
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Rhein-Erft-Kreis - (red) Ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember gelten an den
Busbahnhöfen in Horrem und Sindorf neue Abfahrtshaltestellen für die
Buslinien der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft.

Am Busbahnhof in Horrem werden die Buslinien der REVG ab dem 13.
Dezember den Bussteigen A bis D neu zugeordnet. Als eindeutige
Orientierungshilfe dient den Fahrgästen die gewünschte
Fahrtrichtung.

Die klare Richtungszuordnung sieht an Bussteig A alle Linien in
Richtung Bergheim vor, an Bussteig B die Linien, die nach Sindorf,
Kerpen, Buir, Elsdorf und Erftstadt fahren, an Bussteig C fahren die
Busse Richtung Frechen ab und an Bussteig D hält nur noch die Linie
966 für den Schülerverkehr Kerpen.

Vor allem für die Fahrgäste in Richtung Erftstadt entspannt sich die
Umsteigesituation deutlich durch die Verlegung der Linien von dem
bisher am weitesten entfernten Bussteig D auf den nun
gegenüberliegenden Bussteig B.

Mit der Neuzuordnung der Bussteige am Busbahnhof in Sindorf kommt die
REVG den Wünschen und Anregungen der Stadt Kerpen nach. Auch hier
erfolgt eine neue richtungsabhängige Zuordnung der REVG-Buslinien. An
den Bussteigen 1 bis 3 fahren zukünftig einheitlich alle Richtung
Kerpen fahrenden Busse ab. Das gilt auch für die neue Schnellbuslinie
SB92 nach Wesseling. In die Gegenrichtung hält der SB92 an Bussteig
6. Fahrten in Richtung Sindorf Gewerbegebiet, Horrem und Bergheim
fahren weiterhin von der östlichen Seite des Busbahnhofs (Bussteige
4, 5 und 6) ab. Die neuen Bahnhof-Belegungspläne finden Fahrgäste
online unter revg.de

Für den bevorstehenden Fahrplanwechsel aktualisieren die
REVG-Mitarbeiter bereits seit Anfang Dezember die Aushangfahrpläne
und Tarifinformationen an den Bushaltestellen im Kreis. Hierdurch kann
an einigen Haltestellen schon vor dem 13. Dezember ein neuer oder nach
dem 13. Dezember vorübergehend noch ein alter Bus- oder AST-Fahrplan
aushängen.

Fahrgästen wird empfohlen, genau auf das Gültigkeitsdatum der
Fahrpläne zu achten. Es gilt immer „Gültig ab“ – niemals
„Gültig bis“.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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