Busfahrer mit Handy am Steuer
REVG scheitert vor dem Bundesgerichtshof
Die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft hatte einen Busfahrer entlassen, der mit Handy am Steuer erwischt worden war. Der folgende Rechtsstreit ging bis vor den Bundesgerichtshof. Der Fahrer kann weiter eingesetzt werden.[p
]Kerpen (red). Im Rechtsstreit zur Fahrersperre wegen Handynutzung am Steuer zieht die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft die beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Der Busfahrer darf somit weiter auf REVG-Buslinien eingesetzt werden.
Im Juli 2021 hatte die REVG einem ihrer Fahrer aufgrund der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons während einer Linienfahrt mit Fahrgästen eine unbefristete Fahrersperre ausgesprochen. Der Busfahrer klagte und ging gegen das Urteil über eine auf fünf Jahre befristete Sperrung in Berufung. Der Mann zog vor das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf und bekam im August 2023 Recht. Das Urteil wurde aufgehoben.
Eine Revision der REVG gegen die Aufhebung des OLG-Urteils lehnte der Bundesgerichtshof ab. Darauf reichte die REVG im August 2023 eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.
„Vor Ablauf der Begründungsfrist im Dezember 2023 hat sich die REVG entschlossen, die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH zurückzuziehen“, teilte das Verkehrsunternehmen mit. Hintergrund sei eine Empfehlung eines Rechtsanwalts, der die Erfolgsaussichten des Verfahrens zuvor geprüft und offenbar als gering eingeschätzt hatte. „Auf dem Rechtsweg hat die REVG somit alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, gegen die Zuwiderhandlung des Fahrpersonals rechtlich vorzugehen“, hieß es.
„Auch weiterhin werden wir genau auf die Einhaltung des Mobiltelefon-Verbots während des Führens eines Linienbusses – auch bei den Subunternehmen - achten. Sollte es zu Verstößen kommen, werden wir arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen“, kündigt REVG-Geschäftsführer Walter Reinarz an.[/p]
Redakteur/in:Georg Zingsheim aus Kerpen |
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