Inzidenzzahl über 50
Rhein-Erft-Kreis verkündet diese Maßnahmen
Rhein-Erft-Kreis - Im Laufe des Sonntags hat die 7-Tages-Inzidenz für den
Rhein-Erft-Kreis den Wert von 50 überschritten. Stand 19. Oktober 0
Uhr lag die Inzidenzzahl bei 55. Da das Infektionsgeschehen nicht
ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen zurückzuführen ist,
stellt der Kreis nun in einer weiteren Allgemeinverfügung das
Erreichen der Gefährdungsstufe 2 gemäß der Coronaschutzverordnung
fest.
Damit treten zum 20. Oktober um 0 Uhr in allen Städten des Kreises
die Regelungen des Paragaf 15a Absatz 4 der Verordnung in Kraft. Das
bedeutet unter anderem:
- Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf
- An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung
- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien
alkoholischer Getränke ist von 23 bis 6 Uhr unzulässig
[/*]
dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen
[/*]
und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf
Personen treffen[/*]
Bei allen Regelungen gilt für den privaten Raum – also das eigene
Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – weiterhin der hohe
Grundrechtsschutz der Privatsphäre.
„Ich appelliere dennoch an die Vernunft jedes einzelnen und empfehle
dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies
schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private
Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten“,
so Kreisgesundheitsdezernent Christian Nettersheim.
Redakteur/in:Martina Thiele-Effertz aus Hürth |
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