CDU und Grüne erwägen späteren Schulbeginn
Schulstart erst um 9 Uhr

Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Die Absicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung, einen späteren Unterrichtsbeginn zu ermöglichen, wirft in der Schulgemeinschaft viele Fragen auf.

Etliche Aspekte wie die Betreuungssituation der Familien, das Raum-Angebot, die Anbindung an Busse und Bahnen sowie eine Flexibilisierung der Lehrerarbeitszeit müssten mitbedacht werden, sagte die Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung NRW, Antonietta Zeoli, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Ähnlich äußerte sich der Verband Bildung und Erziehung (VBE).

CDU und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, «die Möglichkeit einzuräumen, durch Beschluss der Schulkonferenz den Schulbeginn auf bis zu 9.00 Uhr festzulegen». Der derzeit geltende Runderlass regelt dagegen: «Der Unterricht beginnt in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr.» Während der Pandemie war es allerdings aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bereits möglich, den Unterricht in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr beginnen zu lassen, um die Schülerströme zu entzerren.

Der VBE-Landesvorsitzende Stefan Behlau sagte der dpa: «Eine Änderung des Unterrichtsbeginns zieht immer weitere Konsequenzen nach sich» - auch, wenn die spätere Anfangszeit reizvoll sein könnte. Gerade Schulen im ländlichen Raum müssten ihre Anfangszeiten eng mit benachbarten Schulen und den regionalen Verkehrsbetrieben absprechen, die wiederum nicht nur die Schulbusse, sondern in der Regel auch die Linienfahrpläne auf die Schulen abgestimmt hätten.

«Nicht zuletzt wird es bei den Eltern auch um die Frage der Betreuung gehen – gerade bei jüngeren Kindern», sagte Behlau. Das betreffe auch die Lehrkräfte und das pädagogische Personal. Insofern seien individuelle, an die jeweilige Schulgemeinschaft und den Standort angepasste Lösungen wichtig.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte am Wochenende im Interview der «Rheinischen Post» erklärt, dass ein Beschluss der Schulkonferenz gerade deswegen nötig sei, um die Bedürfnisse der Eltern, Verkehrsunternehmen und Kommunen in Einklang zu bringen.

© dpa-infocom, dpa:220719-99-72281/2

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RAG - Redaktion

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