Warnung vor Fake-Shops im Netz
Verbraucherzentralen Brühl und Bergheim geben Tipps ...
Rhein-Erft-Kreis - (red) Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte und
Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren.
Werden begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis und gegen
Vorkasse angeboten, sollten Kundenaugen vor einer Bestellung besonders
wachsam sein. Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten
Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als
schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden. Ihren Fake mit einem
Online-Shop lassen sich die Schwindler von Kunden teuer bezahlen.
„Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag für
das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein
gezahltes Geld jemals wiederzusehen“, warnen Rüdiger Waldschmidt,
Leiter der Beratungsstelle Brühl, Verbraucherzentrale NRW, und Andrea
Schwahn, Leiterin der Beratungsstelle Bergheim, Verbraucherzentrale
NRW.
“Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu
kassieren, handelt es sich um Betrug. Eine solche Täuschung sollte
angezeigt werden“, rät die Verbraucherzentrale, die Abzocke bei
einem Fake-Shop nicht auf sich beruhen zu lassen.
Folgende Tipps helfen, Fake-Shops vor einer Bestellung zu erkennen:
Untrügliche Erkennungszeichen Fehlanzeige
Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen
zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar.
Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren
Fake immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder
Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen
Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend
echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der
Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei
erfunden.
Alle Angaben prüfen
Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem
Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere - darunter auch
kundenfreundliche - Zahlungsarten und eine überprüfbare
Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen
erforderlichen Details - etwa der Beschaffenheit des Produkts –
angegeben? Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend
dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin
Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen
Gütesiegel wie zum Beispiel „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted
Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop
EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige
Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo
klickt und dadurch auf die Homepage des PrüfUnternehmens
weitergeleitet wird.
Vorsicht bei Vorkasse
Kunden werden bis zum Anklicken des Kaufbuttons mehrere - auch
kundenfreundliche -Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse
angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch
eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der
sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online Händlern
ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf
den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf
Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen
Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung
per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig
gemacht werden.
Fälscher zocken unerkannt ab
Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das
Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu
erhalten, werden sie oft immer wieder vertröstet. Briefe mit
Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder
bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine
schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.
Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern,
die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer
Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten
kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig
gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich
sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und
gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung,
E-Mails und ein Screenshot des Angebots.
Weiterführende Infos und Links
Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle
der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der
Polizei stellen. Dies ist auch online möglich unter
www.polizei.nrw.de.
Kontakt für Nachfragen und Beratung bei den Beratungsstellen Brühl
und Bergheim ist derzeit während des Lockdowns nur telefonisch
(Brühl Tel. 02232 20687-01)/(Bergheim Tel. 02271 45025-01) oder per
E-Mail möglich. Weitere Details zu den Kontaktdaten dieser
Beratungsstellen finden Ratsuchende im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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