Fahrradmietsystem im Rhein-Erft-Kreis
Wichtiger Bestandteil der Verkehrswende
Mietfahrräder sollen ab Sommer 2022 die Mobilitätsangebote im gesamten Rhein-Erft-Kreis ergänzen. Mit dem Aufbau eines Fahrradmietsystems wurde die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Anfang Dezember durch den Kreistag beauftragt.
Rhein-Erft-Kreis (lk). Der Aufbau eines Fahrradmietsystems im Rhein-Erft-Kreis soll ein „weiterer wichtiger Baustein der multimodalen Mobilität“ werden, teilt die Kreisverwaltung mit. Hier kämen die Pläne des Rhein-Erft-Kreises und seiner Städte zu den mittlerweile auf 88 Standorte angewachsenen Mobilstationen ins Spiel. „An diesen soll der bequeme Wechsel zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln ermöglicht werden. Da sowohl die Fahrradstationen als auch die Mobilstationen bevorzugt an ÖPNV-Haltestellen errichtet werden, soll die Nutzung des ÖPNV-Angebots auf diese Weise zeitlich und räumlich ausgeweitet werden“, so die Kreisverwaltung. Außerhalb Kölns gälte dies insbesondere für die zurückgelegte „letzte Meile“.
Vor einem Jahr nahmen alle zehn kreisangehörigen Städte, die REVG und das Zukunftsnetz Mobilität an einem Informationsaustausch mit dem Rhein-Erft-Kreis teil. Alle Teilnehmer sollen dabei an der Bereitstellung von Mietfahrrädern interessiert gewesen sein.
Der Verkehrsdezernent des Rhein-Erft-Kreises Uwe Zaar beschreibt das grundlegende Ziel wie folgt: „Fahrradmietsysteme stellen bei kurzen und mittleren Distanzen eine wertvolle Ergänzung zum ÖPNV sowie privaten Pkw im Rahmen einer multi- und intermodalen Wegekette dar. Sie sollen das öffentliche Verkehrssystem vor allem auf der so genannten `ersten und letzten Meile` abrunden und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten. Damit sind sie wichtiger Bestandteil der angestrebten Verkehrswende.“ Entscheidend für ein erfolgreiches Fahrradmietsystem sei ein dichtes Stationsnetz mit ausreichend Fahrrädern.
Fahrradmietsysteme werden im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg bereits von anderen Verkehrsunternehmen angeboten. Wie bei diesen auch, sollen Inhaber eines VRS-eTickets das Angebot zu reduzierten Preisen nutzen können. Als Zugangsmedium für die Fahrräder wird nur ein VRS-eTicket als Mobilitätskarte und die REVG-App auf dem Mobiltelefon benötigt. Die Fahrräder werden ebenfalls in die Fahrplanauskunft des VRS integriert. Hierdurch wird die Nutzung deutlich vereinfacht und eine Verknüpfung der Verkehrsmittel problemlos machbar.
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat beschlossen, die REVG mit der Ausschreibung des Fahrradmietsystems für den Rhein-Erft-Kreis zu beauftragen.
Landrat Frank Rock freut sich, mit den Mietfahrrädern ein weiteres umweltfreundliches Verkehrsmittel anbieten zu können: „Je mehr Städte sich dem System anschließen, umso größer ist der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und umso stärker entfaltet sich eine Flächenwirkung. Zielgruppe sind letztlich alle Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen sowie insbesondere Berufspendlerinnen und –pendler. Aber auch der Tourismus im Kreis wird dadurch unterstützt.“
Idealerweise sollen mit dem System auch Fahrten in benachbarte Kommunen und Kreise möglich sein. Das erfordert eine maximale Kompatibilität mit vorhandenen Fahrradmietsystemen.
Die REVG beabsichtigt, die Ausschreibung Anfang 2022 durchzuführen, so dass der Start des Fahrradmietsystems im Sommer 2022 möglich sein wird. Walter Reinarz, Geschäftsführer der REVG, begrüßt, dass die Kreisverwaltung Gelder im sechsstelligen Bereich für die Anschubfinanzierung im nächsten Jahr zur Verfügung stellen wird: „Wenn alles optimal läuft, hoffen wir auf einen Starttermin im Juli 2022.“ Vor Betriebsaufnahme plant die REVG etwa drei Monate Vorlaufzeit pro Kommune ein.
Die Städte haben nun die Chance, aufgrund entsprechender Beschlüsse schon bei der ersten Umsetzungsstufe für das Fahrradmietsystem berücksichtigt zu werden. Sie teilen hierzu ihren Bedarf zu der Art und Anzahl der gewünschten Fahrräder der REVG mit. Aufgrund der topographischen Lage des Kreisgebiets empfiehlt die REVG, grundsätzlich konventionelle Räder auszuschreiben. Sofern der Bedarf besteht, kann das Angebot in einer weiteren Umsetzungsstufe um E-Bikes und E-Lastenräder ergänzt werden. Jede Kommune legt darüber hinaus selbst fest, wo Abstellflächen für die Fahrräder als feste oder virtuelle Stationen sinnvoll und im Stadtgebiet machbar sind. Planung, Bau und Wartung der Stationen obliegen den Städten.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.