Aktionstag am 10. November
Zahnersatz: Beratung bei der Verbraucherzentrale
Brühl - (red) Zahnersatz kann teuer werden. Bei Kronen, Brücken, Prothesen
oder Implantaten müssen oft hohe Summen als Eigenanteil selbst
bezahlt werden. Eine umfangreiche Aufklärung über die Behandlung und
die anfallenden Kosten ist deshalb wichtig.
Patienten fühlen sich nicht immer gut und ausreichend über die
Leistungen der Krankenkassen und der tatsächlichen Kosten der
Zahnärzte informiert.
„Beim Zahnersatz gibt es jedoch mehrere Versorgungsmöglichkeiten.
Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte vorher
nach allen anfallenden Kosten fragen und möglichst eine zweite
Meinung einholen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Hilfreich sind
drei Kostenaufstellungen für die Basisversorgung und eine mittlere
sowie eine optimale Lösung. Die Verbraucherzentrale NRW gibt
Orientierung, was bei den Aufstellungen zu beachten ist:Festzuschuss
für Zahnersatz kennen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen
einen Anteil der Kosten für die Basislösung, die sogenannte
Regelversorgung. Dieser Festzuschuss ist seit 1. Oktober von 50 auf 60
Prozent erhöht worden. Wer andere Leistungen möchte als die
Regelversorgung, muss die Mehrkosten dafür selbst zahlen. In einem
solchen Fall wird die Leistung auch bei gesetzlich Versicherten nach
der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.Heil- und
Kostenplan prüfen: Rät der Zahnarzt gesetzlich Versicherten zu
Zahnersatzleistungen, muss er die geplante Behandlung und
voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan eintragen und
diesen den Patienten aushändigen. Die veranschlagten Kosten darin
müssen so genau wie möglich angegeben werden. Die Kasse prüft diese
Vorlage und gibt ihr Okay für eine Behandlung. Doch bei einem
umfangreichen Zahnersatz sollten Patienten zur persönlichen
Kostenkontrolle nach einem Extra-Kostenvoranschlag für Material- und
Laborkosten fragen.Steigerungssatz beachten: In der privaten
Gebührenordnung wird für jede zahnärztliche Leistung je nach
Aufwand und Schwierigkeitsgrad ein Steigerungssatz festgelegt, der den
Preis entscheidend mitbestimmt. Der Faktor 2,3 ist für
durchschnittliche Leistungen angesetzt. Ein Überschreiten des
3,5-fachen Steigerungssatzes ist nur mit gesonderter Vereinbarung
möglich. Wenn eine Leistung im Vergleich zum einfachen
Steigerungssatz etwa siebenmal so teuer ausfällt, wird der
Rechnungsbetrag deutlich teurer.Zweite Meinung einholen: Werden hohe
Beträge für Zahnersatz kalkuliert oder sollen mehrere Zähne gezogen
werden, ist es sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum
Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die
Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich
Versicherte kostenlos.Bonusregelung beachten: Regelmäßige
Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem
Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren
mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, kann ein
finanzielles Extra in Anspruch nehmen. Die Kassen übernehmen bei
einer Behandlung dann 70 beziehungsweise 75 Prozent der
Regelversorgung. Härtefallregelung anwenden: Gesetzlich Versicherte
mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1.274 Euro erhalten statt
60 Prozent die kompletten Kosten für die Regelversorgung beim
Zahnersatz erstattet. Die Übernahme der Kosten müssen sie bei der
Krankenkasse beantragen.
Eine unabhängige und kostenlose Beratung zu Behandlungen, Kosten und
Patientenrechten beim Zahnersatz bietet die Verbraucherzentrale NRW in
Brühl im Rahmen einer Aktion am Dienstag, 10. November in der
Beratungsstelle Brühl, Carl-Schurz-Straße 1 an (Anmeldungen unter
Tel. 02232 2068701 und E-Mail bruehl@verbraucherzentrale.nrw.
Kontaktadressen und Termine unter Berücksichtigung der
gesundheitlichen Coronaschutzregelungen
www.verbraucherzentrale.nrw/aktionstag-zahnersatz. Weitere
Informationen zur Zahnbehandlung gibt’s auch im Internet unter
www.verbraucherzentrale.nrw/kostenfalle-zahn.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.