Mit 1,2 Promille mit E-Scooter unterwegs
25Jähriger betrunken in Rheidt gestellt

Foto: Volker Düster

Rheidt - Ein 25-jähriger Troisdorfer war in der Nacht zu Mittwoch gegen 3 Uhr
mit einem unbeleuchteten Elektrokleinstfahrzeug (EKF) in
Niederkassel-Rheidt unterwegs. Als EKF werden unter anderem die
E-Scooter bezeichnet, die offiziell seit Sommer dieses Jahres auf
deutschen Straßen unterwegs sind.

Eine Troisdorfer Streife hielt den 25-Jährigen an und kontrollierte
ihn. Der junge Mann roch deutlich nach Alkohol und ein Alkotest ergab
einen Wert von 1,2 Promille.

Aufgrund seines Verhaltens hatten die Beamten den Verdacht, dass er
neben Alkohol auch Drogen konsumiert haben könnte. Ein Drogentest
reagierte positiv auf Amphetamine.

Im Krankenhaus wurden dem Troisdorfer zwei Blutproben wegen des
Verdachts des Führens von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- und
Drogeneinfluss entnommen. Zudem muss er sich noch für die Nutzung
seines nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen
E-Scooter verantworten. (Bi)

Besonders jetzt in der Vorweihnachtszeit bietet der Handel sehr
preisgünstige E-Scooter an, die oftmals keine Zulassung für die
Straße haben.

Für die Benutzung von EKF gibt es klare Regeln: Hier die
zusammengefassten rechtlichen Regeln zur Nutzung eines
Elektrokleinstfahrzeugs (EKF): - EKF-Nutzung ab 14 Jahren, - Nutzung
durch maximal eine Person, - keine Fahrerlaubnis- oder
Prüfbescheinigungspflicht, - keine Helmpflicht, - Fahrt unter
Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis
führen! Da EKF laut § 1 eKFV als Kraftfahrzeuge definiert werden,
gelten für die Führer von EKF, die entsprechenden Alkohol- und
Betäubungsmittelgrenzwerte für Kraftfahrzeugführer. Für
Fahranfänger gilt im Rahmen der Probezeit der ausdrückliche 0,00
Promillewert! - maximale Höchstgeschwindigkeit: 20 km/ h, -
Versicherungspflicht mit Versicherungsplakette und
Sicherheitshologramm nach § 29a FZV, eigene Kfz-Versicherung
notwendig, private Haftpflicht ist ungültig, - Betriebserlaubnis
(ABE, Einzelgutachten) und Fabrikschild erforderlich (Fahrzeugtyp
"Elektrokleinstfahrzeug", FIN, Höchstgeschwindigkeit und
Genehmigungsnummer der BE), - technische Ausstattung: zwei voneinander
unabhängige Bremsen (Vorder- und Hinterbremse), Beleuchtung und
Reflektoren (auch abnehmbar), Klingelvorrichtung. - Nutzung von
Radwegen, bei fehlendem Radweg ist die Fahrbahn zu nutzen, die
Gehwegnutzung ist verboten - Zusatzzeichen "Radverkehr frei"
berechtigt nicht zum Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen, -
Für E-Scooter freigegebene Verkehrsflächen können mit neuem
Verkehrszeichen markiert werden: "EKF frei", - Einbahnstraße: Fahrt
entgegen der Fahrtrichtung möglich wie bei Radfahrenden mit
Beschilderung, - Rechtsfahrgebot, - hintereinander fahren und nicht
nebeneinander, - Handzeichen, Abbiegevorgang frühzeitig durch
Handzeichen anzeigen, - keine Anhänger und kein freihändiges Fahren,
- Handy und Smartphone-Verbot (Ausnahme: Smartphone Vorrichtung), -
Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss kann zum Entzug der
Fahrerlaubnis führen, es gelten die Promille-Grenzen analog zum
Führen von Kraftfahrzeugen, - Park- und Abstellflächen: es gilt
niemanden zu behindern.

- Die komplette Verordnung zum Nachlesen:
https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html Die Polizei empfiehlt
für Ihre Sicherheit: - Tragen Sie Helm und Protektoren, zusätzlich
werden Warnwesten und insgesamt helle Kleidung und Reflektoren zur
guten Erkennbarkeit empfohlen, - Lassen Sie sich nicht durch Handy
oder Kopfhörer ablenken, auch wenn eine Smartphonehalterung
(Leihroller) vorhanden ist, - Denken Sie daran, es fehlt an jeglicher
Knautschzone! Lassen Sie sich nicht ablenken und achten sie auf den
Straßenverkehr. Im Falle eines Unfalls, können Sie potentiell
schwere Folgen davontragen. - Achten Sie auf Fahrbahnunebenheiten, die
E-Roller besitzen überwiegend keine Dämpfung, so dass jede
Unebenheit spürbar ist und zu einem Gleichgewichtsverlust führen
kann! - Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahren mit dem EKF vor der
Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr auf einer "privaten"
Verkehrsfläche zu üben - Nehmen Sie Rücksicht auf andere
Verkehrsteilnehmer und fahren Sie vorausschauend. - Beharren Sie nicht
auf Ihr Recht. - Fahren Sie insgesamt umsichtig und vorsichtig.
(Polizei Bonn)

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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