Banker rettete 87-Jähriger ihre Ersparnisse
Achtung! Falsche Polizisten!
Niederkassel - Am Freitagmittag, 13. April, meldete sich der Mitarbeiter einer
Bank in Niederkassel-Ranzel bei der Polizei und schilderte, dass eine
82-jährige Kundin einen fünfstelligen Geldbetrag abheben wollte.
Das kam dem 34-jährigen Bankkaufmann verdächtig vor, da die Kundin
in der Regel keine hohen Bargeldbeträge abholt. Er vereinbarte die
Übergabe des Geldes für Montag und verständigte die Polizei.
Eine Troisdorfer Streife suchte die Dame in ihrer Wohnung in
Niederkassel auf, um den Sachverhalt aufzuklären.
Gegenüber den Polizisten gab die Seniorin an, dass sie am Morgen von
einem Mann angerufen worden sei, der sich am Telefon als
Kriminalbeamter aus Köln ausgegeben hatte. Er hatte ihr aufgetragen,
ihr Geld von dem Bankkonto abzuheben, weil eine ausländische
Tätergruppe es auf ihre Ersparnisse abgesehen habe.
Der falsche Polizist am Telefon drängte auf absolute
Verschwiegenheit, daher hatte die 82-Jährige sich aus Angst niemanden
anvertraut.
Während die Polizisten mit der Niederkasselerin sprachen, klingelte
das Telefon.
Die Telefonnummer des Anrufers wurde nicht angezeigt. Einer der
Beamten nahm das Gespräch entgegen und gab sich mit verstellter
Stimme als die 82-Jährige aus.
Anrufer war tatsächlich einer der Täter, der den Sachstand erfragen
wollte. Der Polizist lenkte das Gespräch dahingehend, dass das
Bargeld zu Hause abholbereit sei.
Möglicherweise hatten die Täter etwas geahnt, da bis jetzt niemand
zur Geldübergabe an der Wohnanschrift erschienen war.
Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich
als Polizeibeamte ausgeben und hierbei die Rufnummer örtlicher
Polizeidienststellen, des BKA oder gar die Rufnummer 110 mit einer
Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen. Die falschen
Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer
Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden
wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld
"vorübergehend" und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen
zu übergeben. Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe
verpflichtet seien, um die "Täter" festnehmen zu können.
In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes
Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den
angeblichen Mittätern gehören sollen. Durch mehrere, stundenlange
und sogar tagelange Telefonanrufe erhöhen die Anrufer den psychischen
Druck auf ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen
können.
Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je
nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern
sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren.
Der Telefondruck dauert so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände
an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem
vereinbarten Ort abgelegt wurden. Im Telefondisplay erscheint die
Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde Über ausländische
Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige
Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden.
Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen
Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine
sichere Identifikationsmöglichkeit. Wenn Sie selbst angerufen werden:
- Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110)
ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um
einen Anruf der Polizei. - Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie
die
Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. -
Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus,
lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110.
Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt. Geben Sie unbekannten
Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder
andere sensible Daten. - Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die
Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder
Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder
Geldinstituten.
Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in
jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige. (Bi)
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.