Polizei warnt vor "falschen" Anrufern!
Betrug am Telefon
Eitorf - In den letzten Wochen ist es vereinzelt zum Betrug von älteren
Menschen gekommen. Hierbei haben die Täter das Vertrauen gegenüber
Polizisten ausgenutzt, um die Betroffenen unter Druck zu setzen.
Es ist Anfang August, als eine 78-jährige Eitorferin einen Anruf
mit der Telefonnummer 110 erhält. Am Telefon meldet sich ein
vermeintlicher Polizeibeamter, der ihr mitteilt, er sei einer
Tätergruppe auf der Spur. Diese Tätergruppe habe es auf das Geld auf
dem Konto der Eitorferin abgesehen.
Der falsche Polizist erklärte der Frau, sie solle das Geld von
der Bank abheben und einem seiner Beamten übergeben. Die Polizei
werde für die Sicherheit des Geldes sorgen und es später mit ihr
zusammen wieder einzahlen. Mit vertrauenserweckender, weicher Stimme
machte der Beamte der Dame deutlich, dass auch Angestellte ihrer Bank
als Mittäter fungierten. Sie solle deshalb mit niemandem darüber
sprechen.
Von der vertrauenserweckenden Art und der 110 im Telefondisplay
überzeugt, folgte die 78-Jährige den Vorgaben des (falschen)
Polizisten. Das Opfer schilderte später, dass alles ablief, wie der
Polizist am Telefon es angekündigt hatte. Nur die geplante
Wiedereinzahlung des fünfstelligen Geldbetrages bei der Bank habe nie
stattgefunden.
Ähnlich erging es einer weiteren Eitorferin. Auch sie sei mit
der Rufnummer 110 angerufen und darüber informiert worden, dass sie
Opfer eines Einbruchs werden solle. Sie habe durch die Ankündigung
Angst bekommen und dem falschen Polizist am Telefon alle gewünschten
Informationen gegeben.
Die aktuellen Fälle machen deutlich, dass Opfer dieser
Betrugsart von den Tätern mühelos dazu gebracht werden, hohe
Geldbeträge auszuhändigen. Dies gelingt den Betrügern durch eine
überzeugende Mischung von scheinbarer Vertrauenswürdigkeit und dem
Erzeugen von Ängsten
Daher rät die Polizei:
Wenn Sie selbst angerufen werden
- Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei
(110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich
nicht um einen Anruf der Polizei. - Bei einem Anruf der Polizei
erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. - Gibt sich
der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie
sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie
der Polizei den Sachverhalt. Geben Sie unbekannten Personen keine
Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible
Daten.
- Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie
eine Vertrauensperson hinzu. - Übergeben Sie unbekannten Personen
NIEMALS Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften,
Gerichten oder Geldinstituten. - Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes
geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und
erstatten Sie eine Anzeige.
Bei Fragen helfen Ihnen die im Opferschutz besonders geschulten
Beamtinnen und Beamten Ihrer örtlichen Polizei gerne (Tel: 02241
541-0) (CS)
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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