Richter erließ Haftbefehl im Krankenhaus
Einbrecher hat dreifaches Pech

Symbolbild | Foto: Pixabay

Hennef - Dreifaches Pech hatte am Samstagabend, 10. August,  gegen 21.40 Uhr
ein 29-jähriger Einbrecher.

Zunächst scheiterte er bei seinem Einbruchsversuch, weil der
Wohnungsbewohner zu Hause war.

Dann brach er sich beim Sprung vom Balkon das Fußgelenk.

Und zu guter Letzt erschien der Richter persönlich im Krankenhaus und
erließ Haftbefehl.

Aus der Uniklinik ging's direkt ins Gefängniskrankenhaus.

Der 29-Jährige, der vermutlich keinen festen Wohnsitz in Deutschland
hat, war zur Tatzeit gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter
auf den Balkon eines Mehrfamilienhauses an der Frankfurter Straße in
Hennef geklettert. Sie hebelten mit einem Brecheisen an der
Balkontür. Der Bewohner der Hochparterrewohnung hörte die
verdächtigen Geräusche, trat von innen an die Balkontür und schlug
einmal gegen das Fensterglas.

Die mutmaßlichen Einbrecher erschraken und sprangen über die
Balkonbrüstung. Bei dem Sprung aus circa zwei Metern Höhe brach sich
der 29-Jährige, auch für den Laien erkennbar, das Fußgelenk. Er
wurde sofort in ein Bonner Krankenhaus gebracht.

Nach erfolgreicher Operation wurde ihm am Krankenbett durch einen
Richter der Untersuchungshaftbefehl verkündet. Er wurde umgehend in
ein Gefängniskrankenhaus verlegt.

Die Fahndung nach seinem Mittäter dauert an. (Bi)

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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