Polizei warnt
Neue Betrugsmasche um Senioren auszunehmen

Foto: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
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Am Samstag (2. Dezember) erschien auf der Siegburger Polizeiwache ein
86-jähriger Siegburger in Begleitung einer Angehörigen. Dem
86-Jährigen war ein angebliches Schreiben des obersten Gerichtshofes
in Istanbul zugestellt worden. Darin werden dem Senior mehrere schwere
Straftaten, wie z.B. Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen.

Diese Vorwürfe seien durch das Bundeskriminalamt widerlegt worden und
der Siegburger soll nun 12.500 Euro Kaution hinterlegen, welche er
nach seinem Freispruch zurückerhalte. Das Schreiben wirkt auf den
ersten Blick durch seine Stempel und Unterschriften wie ein
offizielles Schreiben. Die Glaubwürdigkeit des Briefes hält aber
einer näheren Betrachtung des Inhaltes nicht stand.

Der zitierte Einsatzleiter des Bundeskriminalamtes ist nicht existent.
Auch die Telefonnummer des BKA in Berlin ist nicht korrekt. In einem
mitgeschickten Beiblatt wird dem Siegburger die Möglichkeit geboten,
ein vorgefertigtes Fax zur Entbindung der Schweigepflicht zu
versenden. Nach ersten Ermittlungen ist die Vorwahl der Faxnummer 032
eine Ortsunabhängige Vorwahl und kann zu teuren Mobilrufnummer, auch
ins Ausland, umgeleitet werden. Dadurch können hohe Kosten für den
Anrufer entstehen. Der Senior ist auf das Schreiben nicht eingegangen,
dadurch ist ihm kein Schaden entstanden. Die Polizei in Siegburg
ermittelt nun wegen des Betrugsversuches und möglicher
Urkundenfälschung.

Die Polizei rät: Sollten Sie einen behördlichen Brief erhalten und
haben Zweifel an der Echtheit, ziehen Sie Familie oder Freunde hinzu.
Ein einfaches Telefonat mit der Behörde, dem Gericht, dem
Rechtsanwalt oder wer sonst Forderungen an Sie stellt, bringt schnell
Licht ins Dunkle. Suchen Sie die zentrale Rufnummer der Behörde
selbst aus dem Telefonbuch heraus. Schildern Sie dort ihr Anliegen und
lassen Sie sich mit dem Sachbearbeiter verbinden. Nutzen Sie nicht die
vorgegebenen Telefonnummern. Geben Sie am Telefon keine persönlichen
Daten, wie z.B. die Bankverbindung heraus. Sollten Sie weiterhin
Zweifel haben, verständigen Sie die Polizei.

Foto: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Foto: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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