Falsche Polizisten ohne Erfolg
Niemals Geld übergeben!

Falsche Polizisten versuchen an Geld und Vermögen zu kommen | Foto: Polizei
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Hennef/Sankt Augustin - In den vergangenen Tagen sind bei der Polizei des Rhein-Sieg-Kreises
wieder zahlreiche Meldungen über Anrufe von falschen Polizisten
eingegangen - zwei allein am gestrigen Mittwoch.

Bereits am Dienstag, 3. April, gegen 22.15 Uhr, klingelte das Telefon
bei einer 63-jährigen Frau aus Hennef. Ihr wurde glaubhaft
suggeriert, dass sie mit einem Polizisten der Polizeiwache Hennef
telefoniere. Der falsche Beamte gab an, dass nach polizeilichen
Erkenntnissen ein Einbruch in ihrem Haus unmittelbar bevorstünde. Der
Anrufer behauptete gegenüber der Frau, ihr nun einige Fragen stellen
zu müssen, um dem Fall nachzugehen. Da es bereits 2016 einen Einbruch
im Haus der 63-Jährigen gegeben hatte und auch in der Nachbarschaft
eingebrochen wurde, glaubte die Frau den Angaben des Anrufers
zunächst. Als der falsche Beamte jedoch fragte, ob sie größere
Geldbeträge im Haus habe, ob sie bei der Bank ein Schließfach
besitze und wo sie im Haus Geld und Schmuck aufbewahre, wurde die
Henneferin stutzig. Sie begann, dem Anrufer Gegenfragen zu stellen,
woraufhin dieser aggressiv wurde und behauptete, dass auf dem Display
die 110 als anrufende Nummer angezeigt würde. Als die Frau dies
verneinte, gab der falsche Beamte an, dies müsse an der Telefonanlage
der Frau liegen. Die 63-Jährige entgegnete dem Anrufer, dass sie sich
mit der Polizeiwache in Hennef in Verbindung setzen würde, woraufhin
beide zeitgleich auflegten.

Falsche Polizeibeamte, allerdings mit einer ganz anderen Masche,
meldeten sich am Mittwoch, 4. April, gegen 10.30 Uhr auch bei einer
72-jährigen Frau aus Sankt Augustin. Der falsche Beamte gab sich als
Polizeioberhauptkommissar der Polizei Sankt Augustin aus und
behauptete, dass gegen die 72-Jährige ein Haftbefehl bestehe. Um
Näheres zu erfahren, solle sie einen Kriminaldirektor des
Bundeskriminalamts anrufen. Unter der angegebenen Nummer meldete sich
der vermeintliche Kriminaldirektor und befragte sie, ob sie jemals in
der Türkei gewesen sei. Als die Frau diese Frage bejahte, teilte der
falsche Beamte ihr mit, dass in der Türkei ein Haftbefehl gegen Sie
vorliege. Die 72-Jährige wollte daraufhin ihren Mann informieren,
doch der Anrufer telefonierte daraufhin selbst mit dem Ehemann und
forderte ihn auf, absolutes Schweigen über den Vorfall zu bewahren.
Sollte er seine Schweigepflicht brechen, müsse eine Strafzahlung in
Höhe von 15.000 Euro eingefordert werden. Kurz darauf meldete sich
der erste Anrufer erneut und gab an, dass der Haftbefehl ausgesetzt
sei, die Frau nun jedoch eine Kaution in Höhe von 22.000 Euro zahlen
oder am 27. April vor Gericht in Istanbul erscheinen müsse. Die Frau
beendete daraufhin das Gespräch und rief bei der Polizeiwache in
Sankt Augustin an, dort wurde sie über das versuchte Betrugsdelikt
aufgeklärt. In beiden Fällen erstatteten die Frauen Strafanzeige.

Wenn Sie selbst angerufen werden sollten, rät die Polizei: Falls Sie
in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer
Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der
Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110
in Ihrem Telefondisplay. Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder
Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie
selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt. Geben Sie
unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre
Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. Öffnen Sie
unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine
Vertrauensperson hinzu.

Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen, auch
nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der
Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. Wenn Sie
Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem
Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige. Bei Fragen helfen
Ihnen die im Opferschutz besonders geschulten Beamtinnen und Beamten
Ihrer örtlichen Polizei gerne (Tel: 02241 541-0)!

Informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite:
https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/artikel/falsche-polizei-am-telefon-0
(Bi)  

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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