Horrorclowns sind kein Spaß!
Straf- und zivilrechtliche Folgen drohen
RHEIN-SIEG-KREIS/BONN - Die Polizei weist im Themenzusammenhang auf folgendes hin:
Das Verhalten der sog. "Horrorclowns" überschreitet regelmäßig die
Grenzen jeglichen Spaßes. Es wird im Einzelfall juristisch bewertet
und kann erhebliche strafrechtliche, als auch zivilrechtliche Folgen
nach sich ziehen. (Stichworte: Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung
- Schmerzensgeld und Schadenersatz)
Ob eine Notwehrsituation vorliegt, hängt stets von den Umständen des
Einzelfalles ab und wird im Zweifelsfall gerichtlich überprüft. Vor
Selbstjustiz wird ausdrücklich gewarnt.
Vorausschauendes Verhalten ermöglicht es, Gefahren zu erkennen und
ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche
Gruppen/Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei
über "110" zu verständigen!
Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, sogenannte Fakemeldungen.
Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen
Netzwerken beein-flussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte
"Prank-Videos" ( "Prank" aus dem Englischen für "Streich",
"Schabernack") zu finden. Ein zusätzliches Teilen solcher Videos kann
weitere Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bitte solche Videos
nicht teilen.
Die Polizei weist im Themenzusammenhang auf folgendes hin:
Das Verhalten der sogenannten "Horrorclowns" überschreitet
regelmäßig die Grenzen jeglichen Spaßes. Es wird im Einzelfall
juristisch bewertet und kann erhebliche strafrechtliche, als auch
zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. (Stichworte: Bedrohung,
Nötigung, Körperverletzung - Schmerzensgeld und Schadenersatz)
Ob eine Notwehrsituation vorliegt, hängt stets von den Umständen des
Einzelfalles ab und wird im Zweifelsfall gerichtlich überprüft. Vor
Selbstjustiz wird ausdrücklich gewarnt.
Vorausschauendes Verhalten ermöglicht es, Gefahren zu erkennen und
ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche
Gruppen/Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei
über "110" zu verständigen!
Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, sogenannte Fakemeldungen.
Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen
Netzwerken beeinflussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte
"Prank-Videos" ("Prank" aus dem Englischen für "Streich",
"Schabernack") zu finden. Ein zusätzliches Teilen solcher Videos kann
weitere Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bitte solche Videos
nicht teilen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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