Töten verboten!
Achtung: Wespen stehen unter Naturschutz

Foto: Pixabay
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Rhein-Sieg-Kreis. Sommerzeit ist Wespenzeit. Kaum steht der Erdbeerkuchen auf dem Kaffeetisch oder liegt das Grillgut auf dem Teller, kommt zum Ärgernis der Speisenden der schwarz-gelbe Brummer angeflogen.

„Dann gilt es zur Vermeidung eines Wespenstichs, die Ruhe zu bewahren und keine hektischen Bewegungen zu machen. Soweit möglich, sollten die Speisen draußen abgedeckt werden“, dazu rät Christoph Rüter, Abteilungsleiter im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Schließlich ist ein Wespenstich nicht nur schmerzhaft, sondern kann er auch allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenso ist eine Sprühflasche mit Wasser hilfreich, da die Tiere nicht angesprüht werden wollen und sich dann entfernen. Rauch und Vanilleöl beruhigen die Wespen, wenn sie bei Gewitterlagen vielleicht aggressiver sind. Speisereste sollten sofort in den Müll entsorgt werden.

Wer hätte es gedacht: zu Spitzenzeiten kann ein intaktes Wespenvolk bis zu zwei Kilogramm Insekten und ihrer Larven fangen, unter anderem auch solche, die als „Schädlinge“ bezeichnet werden. Rund 650 Wespenarten existieren in Deutschland. Nur zwölf dieser Arten bilden Staaten; die anderen Arten leben als Einzeltiere! Diese und alle Wespen, die ihre Nester im Hellen bauen, sind harmlos. „Dunkelnister“ bevorzugen Rolladenkästen, dunkle Dachböden, Baumhöhlen oder unbewohnte Mauselöcher. Doch für alle gilt: Wespenvölker und ihre Nester sind einjährig. Das bedeutet, ein einmal bewohntes Nest wird nach dem Winter nicht wieder bezogen.

Grundsätzlich stehen die Wespen unter Naturschutz. Aktuell gehen täglich viele Anrufe besorgter Bürger*innen über das Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises ein. Diese fragen wegen der Wespen in ihrer unmittelbaren Umgebung um Rat. „Dabei ist es zunächst einmal richtig, sich mit seiner Sorge an Expertinnen und Experten zu richten, denn es ist verboten die Nester geschützter Tiere eigenmächtig zu zerstören oder zu entfernen. Insbesondere bei seltenen oder streng geschützten Arten wie der Hornisse können bei einem Verstoß empfindliche Bußgelder die Folge sein. Auch empfiehlt es sich nicht, das Einflugloch zum Nest zu verschließen, da dieses Vorhaben sehr schmerzhaft enden kann und die Wespen oft einen anderen Weg aus dem Nest herausfinden“, darauf macht Christoph Rüter aufmerksam. Ohnehin sollte zunächst immer abgewogen werden, ob es nicht möglich ist, zusammen in friedlicher Koexistenz mit den nützlichen Insekten zu leben. Das Problem erledigt sich naturgemäß im Oktober von selber: dann stirbt das Wespenvolk ab und lediglich die befruchteten Jungköniginnen überleben.

Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, ein Wespennest umzusiedeln oder notfalls zu töten. Hierfür sind allerdings sogenannte „vernünftige Gründe“, wie beispielsweise eine Allergie, die Vorrausetzung. In so einem Fall müssen immer Fachleute wie Imker oder Schädlingsbekämpfende zu Rate gezogen werden. Sie können vor Ort entscheiden, ob es sich um eine besonders geschützte Art handelt sowie ob eine Umsiedlung machbar ist. Für alle weiteren Fragen zum Thema Wespen steht Matthias Overmann vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241-13 2842 zur Verfügung.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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