Windenergie
Erste Anträge für Windräder
Bornheim/Vorgebirge (red). Am 6. September sollen auf einer gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungs- und des Umweltausschusses die Weichen für die Verabschiedung des „Teilflächen-nutzungsplans Windenergie“ gestellt werden. Der Stadtrat könnte dann bereits einen Tag später am 7. September den endgültigen Beschluss fassen. Der Vorsitzende des Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge (LSV) Michael Pacyna: „Damit könnte Bornheim die bundesgesetzlich für laufende Planungen kommunaler Windenergiekonzentrationszonen vorgegebene Frist einhalten.
Der städtische „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ muss spätestens im Januar 2024 Rechtskraft erlangen
Der Entwurf sieht eine 1,93 Quadratkilometer, komplett unter Landschaftsschutz stehende Konzentrationszone auf der Ville vor. Eine zweite, in der Rheinebene geplante Konzentrationszone umfasst 2,34 Qudratkilometer, davon 0,88 Quadratkilometer unter Landschaftsschutz.
Der LSV hatte Ende Mai seine ausführliche Stellungnahme bei der Stadt eingereicht. Die Analyse hatte aus Sicht des Vereins ergeben, „dass sich Bereiche in der Rheinebene deutlich besser als die Ville für eine Windenergiekonzentrationszone eignen“. Der Verein unterstützt deshalb die Konzentrationzonen-Planung bei Sechtem.
Die Stadt Bornheim sieht in beiden Konzentrationszonen bewusst keine Höhenbegrenzung vor. Der Jurist und stellvertretende LSV-Vorsitzende Norbert Brauner: „Die Stadt handelt insofern absolut gesetzeskonform!“ Er verweist auf das „Windenergieflächenbedarfsgesetz“.
In einer Tageszeitung war berichtet worden, die Stadt sei „nicht gezwungen, 250 Meter hohe Anlagen zuzulassen“. Würde die Stadt so verfahren und Höhenbegrenzungen für Windräder in den Konzentrationszonen festlegen, würden solche Flächen nicht auf die für Bornheim zu erwartende Pflichtquote an auszuweisenden Windenergieflächen angerechnet. Brauner: „Dann müsste die Stadt noch mehr Flächen als derzeit geplant für Windenergie ausweisen.“
Wenn die Bornheimer Planung rechtskräftig werden sollte, ergeben sich anschließend für dann gebaute Windräder faktische Höhenbegrenzungen auf 150 Meter Rotorspitze auf der Ville und auf 250 Meter Höhe in der 100 Meter tieferen Rheinebene. Diese Höhenbeschränken resultieren - so Brauner - „allein aus zwingenden militärischen Erfordernissen aufgrund des nahe gelegenen Militärflughafens Nörvenich, nicht aber aus Höhenfestlegungen durch die Stadt Bornheim“.
Innerhalb der Konzentrationszone in der Rheinebene liegen bereits Anträge für sechs Windenergie-Anlagen vor. Nach LSV-Informationen nutzt die Firma allerdings die mögliche Höhe von 250 Metern nicht aus, sondern will die Anlagenhöhe auf etwa 200 Meter begrenzen.Der LSV widerspricht entschieden der in einer Tageszeitung verbreiteten Meinung, die auf der Ville geplanten Windräder mit einer Rotorspitzenhöhe von 150 Metern seien „ökologischer, ökonomischer und weniger belastend für die Umwelt“. Der Biologe und Geograf Dr. Michael Pacyna weist darauf hin, dass Insekten, Vögel und Fledermäuse bevorzugt genau in dieser Höhe fliegen und deutlich weniger in größeren Höhen. Außerdem sei der Artenreichtum im Bereich der auf der Ville geplanten Konzentrationszone um ein Vielfaches höher als im Bereich des Vorranggebietes in der Rheinebene. Pacyna: „Die Windstärke auf der Ville fällt bei den vorherrschenden Westwinden durch die Bremswirkung des unmittelbar an der geplanten Konzentrationszone liegenden Waldes deutlich geringer aus als in der Rheinebene, wo die Rotoren sich in größerer Höhe drehen werden und Anlagen am Rand des ´Eichenkamps` nicht geplant sind“.Pacyna hofft jetzt, dass die Stadt die Anregungen des LSV nutzt, um ihre Planung rechtssicherer zu machen: „An einem unkontrollierten Wildwuchs an Windrädern in Bornheim kann niemand Interesse haben.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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