Hitzegefahr
Hitze als tödliche Gefahr im PKW

Auch ein kurzer Stopp kann für Tiere im Auto den Hitzetod bedeuten.  | Foto: pixabay
  • Auch ein kurzer Stopp kann für Tiere im Auto den Hitzetod bedeuten.
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(red). Vor der erwarteten Hitzewelle erinnert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Gefahren überhitzter Autos für Hunde und andere Haustiere. Schon bei mäßig warmen Außentemperaturen steigt der Wert im Inneren von Autos höher als viele vermuten. „Für Babys und Kleinkinder ist dies lebensgefährlich, aber auch Haustiere können großen Schaden nehmen“, sagt die Leiterin der Abteilung Tiergesundheit des Kreisveterinäramtes, Silvia Berger.

Immer wieder müssen Hunde von der Polizei oder den Ordnungsämtern aus dieser Hitzefalle befreit werden. „Im Gegensatz zu Menschen können Tiere nicht über ihren Körper schwitzen, um die erhöhte Körpertemperatur auszugleichen“, sagt Silvia Berger. Die Lebensgefahr für Tiere beginnt ab einer Innentemperatur von etwa 40 Grad. Manche Rassen mit kurzen Köpfen, wie Möpse oder Bulldoggen, sind besonders empfindlich, weil sie nicht so gut hecheln können und daher bereits bei geringeren Temperaturen bedroht sind.

Eine Temperatur von 40 Grad wird bereits bei einer Außentemperatur von 24 Grad erreicht – und zwar nach etwa 30 Minuten. Herrschen außen 30 Grad, wird es im Auto bereits nach rund 15 Minuten 40 Grad heiß oder noch wärmer. Selbst bei vermeintlich geringen 20 Grad Außentemperatur werden nach etwa einer Stunde im Innern des Wagens lebensbedrohliche 46 Grad gemessen.

Im Schatten geparkte Fahrzeuge können im Tagesverlauf ungeschützt in der Sonne stehen, auch das sollten Hundebesitzer beachten. Das Kreisveterinäramt warnt deshalb dringend davor, Tiere im Sommer überhaupt im Auto zu lassen. Wenn es doch unumgänglich sein sollte, muss diese Zeit so kurz wie möglich sein.

„Die Seitenscheiben müssen dann ausreichend weit geöffnet sein. Außerdem dürfen Hunde nicht angebunden sein und müssen kühles Wasser zur Verfügung haben“, so Silvia Berger.

Wer seinen Hund im überhitzten Auto zurücklässt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

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RAG - Redaktion

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