Naturschutzgebiete an Sieg und Agger
Schwimmen und Grillen verboten - Platzverweise
[p]Rhein-Sieg-Kreis. Der Sommer 2022 ist sonnig, trocken und heiß. Abkühlung versprechen nicht nur die Schwimmbäder, sondern auch die Flüsse und Seen im Kreisgebiet. Doch viele Gewässer bei uns liegen in einem Naturschutzgebiet, so beispielsweise Sieg und Agger. Entlang dieser Flüsse ist es grundsätzlich verboten, die Ufer zu betreten, zu baden oder zu schwimmen.
Verboten ist auch das Zelten, Grillen und Feuer entfachen. Angesichts der aktuell anhaltenden Trockenheit könnte schnell ein Wald- oder Flächenbrand entstehen - es besteht also Lebensgefahr!
Nur an sogenannten „gewässernahen Erholungsbereichen“ ist das Betreten der Gewässer oder das Baden erlaubt, nicht aber das Grillen, Zelten oder Feuer entzünden. Das sind für die Sieg z.B. die Ufer unterhalb der Straßenbahnbrücke in Siegburg-Zange bzw. Sankt Augustin-Mülldorf, für die Agger beispielsweise die Siegburger Uferseite beim „Kanu Club Delphin“. Eine Karte der gewässernahmen Erholungsbereiche gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln. Das Befahren der Sieg mit Kanus ist nur bei ausreichendem Wasserstand zulässig. In den Sommermonaten ist dies aufgrund der geringen Niederschläge jedoch vielfach nicht möglich. So auch aktuell, da alle Gewässer im Rhein-Sieg-Kreis nur Niedrigwasser führen. Die erforderlichen Pegelwerte und Befahrensregelungen können ebenfalls unter rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln eingesehen werden. Leider halten sich nicht alle Erholungssuchenden an die Regeln. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises führt daher besonders in den Sommermonaten in den Naturschutzgebieten entlang von Sieg und Agger Kontrollen durch. Jetzt gab es zwei gemeinsame Kontrollaktionen: An einem Wochenendtag zusammen mit dem Ordnungsamt der Stadt Siegburg und der Polizei Siegburg, an einem anderen Wochenende nur mit der Polizei.
Dabei wurden bei der ersten Aktion Personalien von 27 Personen aufgenommen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit im Naturschutzgebiet rechnen müssen. Gleichzeitig mussten 40 Platzverweise ausgesprochen werden. Bei der zweiten Kontrollaktion wurden 37 Verfahren eingeleitet. Die Personen hielten sich außerhalb der Wege im Naturschutzgebiet auf oder hatten einen Grill entzündet. Auch das Parken eines Autos im Naturschutzgebiet ist nicht erlaubt.
Die wesentlichen Regeln für die Naturschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis (auch in den Wäldern) gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/naturgehtvor.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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