Windenergie
Villerücken bleibt weiter Streitpunkt
Vorgebirge. In einer Videokonferenz haben Mitglieder der Bornheimer Stadtverwaltung am Montag dieser Woche mit Vertretern der Bezirksregierung über den Regionalplan Köln - Teilplan Erneuerbare Energien diskutiert. Im Mittelpunkt des Gespräches standen die Flächen, die für Bornheim vorgesehen sind.
Gutachten ist eindeutig
Ein Gutachten für sechs von der „REA Düren“ innerhalb der Konzentrationszone in der Rheinebene bei Sechtem beantragten Windräder schafft nun Klarheit. Die Anlagen, die mit ihren Rotorspitzen Höhen von 246,6 Metern über dem Boden erreichen, beeinträchtigen laut nun vorliegender Expertise keineswegs die Sichtachsen des Weltkulturerbes „Brühler Schlösser“ – ein Ergebnis, das die Juristen des LSV bereits vorher gesagt hatten. Das von der REA beauftragte Gutachterbüro war auf Vorschlag der Behörden ausgewählt worden.
Die Bezirksregierung kündigte im Gespräch an, dass die Bornheimer Windenergiekonzentrationszone im Rheintal als Windenergiebereich in den Vorentwurf des Teilregionalplans aufgenommen werden kann. „Die Kulturverträglichkeitsprüfung, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Windenergieanlagen für die Rheinebene vorgelegt wurde, legt schlüssig dar, dass keine Beeinträchtigung eines UNESCO Weltkulturerbes bestehen“, so die Bezirksregierung. Dabei handelt es sich um eine Fläche von 156,3 Hektar.
Hinsichtlich der Reduzierung des Windenergiebereichs auf der Ville bestehen unterschiedliche Sichtweisen zwischen der Stadt und der Bezirksregierung, da die Bezirksregierung die Erweiterung für erforderlich hält, um das Gesamtziel im Regierungsbezirk zu erreichen. Es stünden aber auch noch Prüfungen hinsichtlich militärischer Belange (Flughafen Nörvenich) und verschiedener Umweltaspekte an, die die Darstellung noch ändern könnte. Hierzu bleiben die Stadt Bornheim und die Bezirksregierung Köln im Gespräch.
„Es ist gut und richtig, dass die Bezirksregierung unsere Windkraftkonzentrationszone in der Rheinebene in die Planungen übernimmt“, sagt Bürgermeister Becker. „Wir bestehen aber weiterhin auf unserer Forderung, auch unsere Konzentrationszone auf der Ville ohne die von der Bezirksregierung vorgesehene Erweiterung eins zu eins in den Regionalplan aufzunehmen“, betonte Becker. Schließlich seien beide Windkraftkonzentrationszonen das Ergebnis eines rechtskräftigen Verfahrens. „Die Grundlage für die Rücknahme der Erweiterung ist durch die Aufnahme der Flächen in der Rheinebene geschaffen worden.“ Die Daten belegen dies: Die geplante fast Verdopplung der Flächen in der Ville um 161 Hektar entspricht nahezu der neu in den Regionalplan aufgenommenen Fläche von 156 Hektar in der Rheinebene. „Wir behalten uns rechtliche Schritte vor“, so Becker.
Offenlage ab Mitte Oktober
Die Bezirksregierung kündigte an, dass die Offenlage des Regionalplans - Teilplan Erneuerbare Energien ab Mitte Oktober für vier Wochen erfolgen wird. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit eine Stellungnahme vor, die den Ratsgremien rechtzeitig zum Beschluss vorgelegt wird.
Michael Pacyna, Vorsitzender des Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge (LSV): „Wir pochen nun auch auf einen Verzicht einer Ausweisung von Flächen auf der Ville, die außerhalb der dortigen Konzentrationszone liegen. Im Vorentwurf hatte die Bezirksregierung noch umfangreiche Bereiche zwischen Brenig und Merten als zusätzliche `Windvorranggebiete` vorgeschlagen. Die müssen jetzt aus der Kölner Planung gestrichen werden.“
Der LSV begründet dies damit, dass Bornheim bei Anerkennung beider Konzentrationszonen einen höheren Flächenanteil für die Windkraft ausweist als die Bezirksregierung bei ihrer bisherigen Planung. Die Streichung dieser Zusatzgebiete werde auch aufgrund der noch nicht vorliegenden Umweltprüfung der Regionalplanungsbehörde wegen der Gefährdung gefährdeter Arten unausweichlich werden, da ist sich der Biologe und Geograf Michael Pacyna ziemlich sicher.
LSV kündigt "massiven Widerstand" an
Das Ergebnis der Besprechung zwischen der Kölner Bezirksregierung und der Stadt Bornheim am 9. September entsetzt den Landschaftsschutzverein Vorgebirge (LSV).
Die Bezirksregierung musste zwar nach Vorlage einer „Kulturverträglichkeitsprüfung“ durch die Firma REA Düren ihren Irrtum eingestehen, durch 246 m hohe Windräder könnte der Status des Weltkulturerbes „Brühler Schlösser“ gefährdet sein, will aber dennoch an den zusätzlich zur Bornheimer „Windenergie-Konzentrationszone“ ausgewiesenen großen „Windenergie-Vorranggebieten“ zwischen den Bornheimer Ortschaften Brenig und Merten festhalten.
LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna: „Die städtischen Konzentrationszonen stellen für die Windenergie 5,1 % des Stadtgebietes zur Verfügung. Da die Bezirksplanungsbehörde die Konzentrationszone in der Rheinebene bisher nicht dem Flächenanteil zurechnete, den Bornheim für die Windenergie zur Verfügung stellen muss, wies sie auf der Ville zusätzliche Bereiche außerhalb der dortigen Konzentrationszone aus, kam aber nur noch auf 4,75 %. Jetzt muss sie aufgrund der Expertise der REA die Fläche in der Rheinebene anrechnen, nimmt aber nicht die Ersatzflächen auf der Ville zurück. Mit der fadenscheinigen Begründung, diese Erweiterung sei erforderlich, um das Gesamtziel für die Windenergie im Regierungsbezirk zu erreichen, sollen jetzt sogar 8,76 % der Bornheimer Stadtfläche geopfert werden. Bornheim gehört damit zu den 10 am stärksten belasteten Kommunen im gesamten Regierungsbezirk. Das werden wir auf keinen Fall mitmachen! Unser Freiraum darf nicht dafür geopfert werden, dass andere Gemeinden keine oder nur zu geringe Flächen für Windenergie zur Verfügung stellen.“
Der LSV, der die Energiewende angesichts des fortschreitenden Klimawandel unterstützt, akzeptiert die beiden rechtswirksamen städtischen Konzentrationszonen, aber keinesfalls die Erweiterung auf der Ville in Hotspots der Artenvielfalt hinein: „Wir werden alles tun, um unser wichtigstes Erholungsgebiet im Herzen des ´Naturparks Rheinland` vor der Zerstörung zu bewahren“, so Pacyna.
Die Landesregierung wies die Bezirksregierungen bereits im Mai an, die Windenergie-Ausweisungen der Gemeinden „mit besonderer Sorgfalt und Respekt“ zu prüfen und zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung eine Verständigung mit den Kommunen unter Priorisierung der kommunalen Konzentrationszonen zu erreichen. Pacyna ärgert es maßlos, dass „diese Vorgaben beim RP Köln ganz offensichtlich missachtet werden.“
Die Beteiligung der „Träger Öffentlicher Belange“, zu denen auch der Landschaftsschutzverein gehört, soll ab Mitte Oktober im Zeitraum von vier Wochen stattfinden. Der LSV wird dazu eine ausführliche Stellungnahme mit dem Schwerpunkt einreichen, die zunächst nur als Ausgleich für die Nichtanrechnung der Konzentrationszone in der Rheinebene erfolgte Ausweitung auf der Ville zurück zu nehmen. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen. Hier wird der Verein für eine massive Beteiligung der betroffenen Menschen werben.
Michael Pacyna: „Sollte das nicht erfolgen, werden unsere versierten Juristen die Möglichkeiten prüfen, juristische Schritte gegen die Bezirksregierung einzuleiten.“
Redakteur/in:Ulf-Stefan Dahmen |
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