Erben und verschenken
Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale
Rhein-Sieg-Kreis. Für Erbschaften und Schenkungen in Höhe von knapp über 100 Milliarden Euro haben die Finanzämter im Jahr 2022 Steuern erhoben. Die Berechnungen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass es um viel geht, wenn Vermögen von einer Generation auf die nächste übergeht. Auch wenn es im Einzelfall nicht immer Millionen sind: Schon wenn eine Immobilie im Spiel ist, können Erblasser wie auch Erben schnell ein „Eigentor“ schießen, weil steuerrechtliche Fragen nicht bedacht wurden. Ob Sparbuch, Aktienpaket, Wertgegenstände oder Grundbesitz: Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale lotst durch das Erbrecht und zeigt zudem, was bei Schenkungen schon zu Lebzeiten unbedingt zu beachten ist.
Verständlich erklärt der Ratgeber, wie Vermögen übertragen werden kann. Was sieht die gesetzliche Erbfolge vor, wann und wie kann davon abgewichen werden? Was ist bei einem Testament zu beachten und was kann ein Erbvertrag regeln? Schritt für Schritt begleitet das Buch, um die Nachlassplanung nach den eigenen Wünschen anzugehen. Aufgezeigt wird, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten darüber hinaus praktische Unterstützung, nichts zu vergessen und alles rechtssicher festzuhalten. Nicht zuletzt: Wie sich ganz legal Steuern sparen lassen, wenn man beim Vererben und Verschenken alles richtig plant, ist in einem eigenen Kapitel nachzulesen. Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und ist erhältlich unter 0211-913801555 und www.ratgeber-verbraucherzentrale.de sowie im Buchhandel und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in Troisdorf (Kölner Platz 2) und Siegburg (Ringstraße 6).
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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