Der Nubbel ist Schuld
Karnevalisten fanden einen Sündenbock

Keine Chance für den „Nubbel“: am Ende musste er für alle Vergehen in der Session mit dem Feuertod büßen. | Foto: Gerda Saxler-Schmidt
  • Keine Chance für den „Nubbel“: am Ende musste er für alle Vergehen in der Session mit dem Feuertod büßen.
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Rheinbach - Karneval mag ja vorbei sein. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass
auch der Spaß zu Ende ist. Nach diesem Motto hatte sich das
Rheinbacher Kernstadt-Dreigestirn Prinz Jörg III. (Nawrath), Bauer
H.P. I. (Heinz-Peter Watty) und Jungfrau Jolanda I. (Roland Kaiser)
für den Aschermittwoch per Elftem Närrischen Gebot etwas Neues
einfallen lassen: das erste Nubbel-Gericht, das laut Trifolium-Dekret
von Karnevalskomitee Blau-Weiß und KG Närrischer Schornbusch nach
dem traditionellen Fischessen im Schützenhaus auszurichten war.
Monika Basteck (zweite Vorsitzende der KG Närrischer Schornbusch) und
Sigrid Wiersberg (Präsidentin des Karnevalskomitees Blau-Weiß)
nahmen ihre Aufgabe so ernst wie möglich. „Erheben Sie sich und
empfangen Sie das Hohe Gericht!“, forderten sie Ehrerbietung von den
Versammelten für den „Karnevalistischen Gerichtshof“.  Und ein
zog das ehrwürdige Richter-Trifolium. Von zwei Justizvollzugsbeamten
in Dienstkleidung vorgeführt wurde der Delinquent Nubbel. Auf dem
Anklagestuhl sitzend, ließ der  Lumpenkerl ahnungsvoll sein Haupt
hängen. Denn alles, was in der Session an „Verstößen gegen
närrische Gesetze und Gebräuche sowie insbesondere gegen die
vorgenannten 10 Gebote“, sollte zur Anklage kommen und – ihm
aufgeladen werden.  So war das Urteil schon von Anfang an zu erahnen.
Zumal den Angeklagten auch kein Verteidiger zuerkannt und der
Scheiterhaufen im Hof schon vorbereitet war. Unter anderem 
„angeklagt und vorgeladen“  waren  Bernie Leesemann von der
Tomburger Hunnenhorde und Daniel Schneider von der KG Närrischer
Schornbusch wegen „Nichttragens verliehener Orden während der
Session“. Während Leesemann eine Krankmeldung vorgelegt hatte,
behauptete Schneider, er habe „dem da“ – Nubbel – ein
ärztliches Attest übergeben, dass er Orden nicht tragen dürfe.  
Auf die Frage des Dreigestirns in den Zuschauerraum „Gibt es
Entlastungszeugen?“, meldete sich gleich Ehefrau Marion: „Ich! Ja,
hier! Der kann auch keine Hausarbeit machen!“ Was mit begeistertem
Gelächter und Applaus des Plenums, aber ziemlich überrumpeltem
Schweigen des Ehemanns quittiert wurde. Ob sein Gelöbnis vor dem
Hohen Dreigestirn-Gericht, seiner Ehefrau künftig bei der Hausarbeit
zu helfen, wohl überprüft wird? Der Schuldspruch jedenfalls wegen
erwiesenen Nicht-Tragens der Orden wurde dem Nubbel aufgeladen.
„Angeklagt und vorgeladen“ waren auch alle anwesenden
Ratsvertreter, weil entgegen des Gebotes  zur Stadtführung „op
Platt“ die Repräsentanten der Vereine nicht eingeladen waren. Was
offenbar auf eine Art Kommunikationsproblem zurückzuführen war.
Gütlich einigten sich Karnevalistischer Gerichtshof und Angeklagte,
die Stadtführung zu wiederholen. Unter den weiteren Anklagen ging es
auch um Nichteinhalten des „7. Gebots“, nach dem bei
Prinzenempfängen und ähnlichem stets „Gerstensaft Pils als
Fassbier“ angeboten werden sollte. Letztlich kam es wie es kommen
musste: jede Menge Vergehen, die Nubbel aufgeladen wurden. Die Strafe:
der Feuertod. Prinz Jörg: „Dagegen sind keine Rechtsmittel
möglich.“

- Gerda Saxler-Schmidt

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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