Künstler hoffen auf Einigung
Amtsgericht weist Räumungsklage gegen Mieter zurück

Seit 1979 arbeiten und leben Künstler in der alten Wachsfabrik an der Industriestraße in Sürth. | Foto: Repro Broch
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Sürth - (sb). Aufatmen bei den Künstlern in der Wachsfabrik. Ihnen hatte
der Eigentümer des Anwesens in Sürth im vergangenen Jahr gekündigt
und eine Räumung der Ateliers angestrebt. Seine Räumungsklage wurde
aber vor einigen Wochen vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. „Es
fehlten anscheinend notwendige Unterlagen. Unser Vermieter ist auch
nicht in Berufung gegangen“, schilderte Jeannette de Payrebrune,
Künstlerin und Sprecherin einer Künstlergemeinschaft in der
Wachsfabrik, die sich schon vor 30 Jahren zu einer Gesellschaft
Bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen hat.

Von der Kündigung der GbR durch den Vermieter waren rund 25 Menschen
betroffen, meinte de Payrebrune, acht Mieter, fünf Untermieter und
die dazugehörigen Familien. Die betroffenen Künstler nutzen die
Ateliers im hinteren Bereich der alten Fabrikanlage an der
Industriestraße und wohnen auch größtenteils hier. Ebenfalls von
dem angekündigten Abriss genau dieses Teils der Wachsfabrik ist nicht
mehr die Rede, zumindest im Moment nicht. „Dadurch hat sich im
Moment die Lage für uns etwas entspannt“, beschrieb de Payrebrune.
Grund für die Kündigung, so de Payrebrune, waren unter anderem die
niedrigen Mieten.

Man müsse aber berücksichtigen, dass die Künstler viel in die
Räume investiert hätten, wie auf eigene Kosten Heizungen eingebaut
und Böden verlegt hätten, erklärte sie. Die zurückgewiesene
Räumungsklage mag den Mietern eine gewisse Entspannung bringen, ein
Schlussstrich unter den Differenzen ist dies aber nicht. Noch ist die
Zukunft der GbR-Künstler in der Wachsfabrik ungewiss. Denn über die
gegenseitigen Forderungen sind sie und der Eigentümer noch nicht
einig geworden. Laut de Payrebrune habe dieser bei Gesprächen im
vergangenen Jahr eine Mieterhöhung um 40 Prozent und eine Umwandlung
der Mietverträge in Gewerbemietverträge verlangt. Eine Umwandlung
der Verträge hätte auch höhere Nebenkosten zur Folge, so dass die
Künstler de facto rund 50 Prozent mehr an Mietkosten aufbringen
müssten. „Ich habe mitgeteilt, dass das nicht funktionieren wird,
denn viele von uns können eine solche Erhöhung nicht aufbringen“,
erklärte de Payrebrune. Die Künstler können sich eine Mieterhöhung
um 15 Prozent vorstellen und eine erneute Erhöhung nach fünf Jahren.
Zudem sie möchten gerne ihre derzeitigen Atelierverträge mit
Wohnnutzung behalten. Ein weiterer Streitpunkt ist die Instandhaltung.
Hier hat die Künstlergemeinschaft schon vor geraumer Zeit Klage gegen
den Eigentümer eingereicht. „Es geht dabei um das undichte Dach, es
regnet sei Jahren in das Treppenhaus hinein, und um alte
Wasserrohre“, berichtete de Payrebrune. Der Prozess hätte im
vergangenen Herbst durch ein Urteil beendet werden sollen, wurde
jedoch auf Eis gelegt, da parallel die Räumungsklage des Eigentümers
lief und daher das Mietverhältnis unklar war. „Der Prozess ruht im
Moment, aber irgendwann wird er wohl weitergehen“, meinte de
Payrebrune. Sie wie auch die anderen Künstler der GbR in der
Wachsfabrik hoffen aber, dass sich außergerichtlich ein Kompromiss
finden lässt über die Mieten und die Instandsetzungsforderungen, mit
dem sie wie auch der Eigentümer leben können.

Seit Jahren öffnen mehrere Künstler in der Wachsfabrik jeden ersten
Sonntag im Monat nachmittags ihre Ateliers für Besucher. Derzeit
können die Künstler die Kultursonntage aufgrund der Kontaktsperre
nicht durchführen. Die Homepage der GbR
www.wachsfabrik-koeln.de
wird momentan überarbeitet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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