„Riesenkrach und Wahnsinn“
Lokalpolitiker suchen nach Lösung gegen das wilde Parken

Trotz absolutem Halteverbot stellen Autofahrer regelmäßig, vor allem in den Sommermonaten, ihre Fahrzeuge auf die Fläche an der ehemaligen Panzerrampe in Sürth. | Foto: Broch
  • Trotz absolutem Halteverbot stellen Autofahrer regelmäßig, vor allem in den Sommermonaten, ihre Fahrzeuge auf die Fläche an der ehemaligen Panzerrampe in Sürth.
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Sürth - (sb). An der Panzerrampe in Sürth herrscht absolutes Halteverbot.
Nur Sportbootfahrer dürfen dort halten, um ihre Boote zu Wasser zu
lassen. Das ist seit Jahren so und seit Jahren bekannt. „Aber in der
Realität sieht es ganz anders aus“, sagte Karl Wolters, FDP, in der
jüngsten Sitzung der Lokalpolitiker.

Anscheinend hat sich das Problem gar noch verschärft. In den
Sommermonaten parkten dort jede Menge Jet-Ski-Fahrer, schilderte
Wolters. „Sie betanken ihre Gefährte, machen dann Spaßfahrten auf
dem Rhein, zehn-, fünfzehn Mal hin und her. Wenn der eine fertig ist,
kommt der zweite, dann der dritte und so weiter. Das ist ein
Riesenkrach, der Wahnsinn dort!“, regte sich der FDP-Mann auf.
Gewässerschutz würde nicht beachtet, Enten, Schwäne und weitere
Vögel erheblich verschreckt, führte er aus. Auch viele
Spaziergänger ließen ihre Autos an der Rampe stehen, so Wolters.
„Absolutes Halteverbot – so sieht hier die Realität aus. Wenn die
Verwaltung es ernst meint mit dem Halteverbot, muss sie auf die
Einhaltung achten. Wir brauchen hier eine Lösung“, betonte er. Um
diese herbeizuführen, forderte seine Fraktion die konsequente
Durchsetzung des dort bestehenden Park- und Halteverbots mit
geeigneten Maßnahmen.
Mit dem wilden Parken an der Panzerrampe befassten sich die
Bezirksvertreter schon mehrfach, zuletzt hatte die SPD-Fraktion im
Sommer 2015 einen Antrag zum Thema eingebracht. Aufgestellte Poller
verschwanden nach einer Zeit immer wieder, der Vorschlag, die
Durchfahrt mit einer Schranke zu verhindern, bringe laut Straßen und
Verkehrsamt der Stadt Köln nichts. Die Zufahrt zur Rampe muss
gewährleistet sein, damit die Sportbootfahrer ihre Boote zu Wasser
lassen können. Das verlangt das Wasser- und Schifffahrtsamt, dem die
Fläche gehört. So konnten die Bootsfahrer die Poller mit Schlüsseln
öffnen. Aber mit einfachen Dreikantschlüsseln eben nicht nur diese,
sondern auch Unberechtigte. Das sei bei einer Schranke dasselbe
Problem, so die Verwaltung damals.
Jörg Klusemann (SPD) und Christoph Schykowski (CDU) sagten der FDP
Unterstützung bei dem Antrag zu, die Grünen traten dem Antrag bei.
Schykowski wies auf die Kirchgänger von St. Remigius hin. „Das sind
vorwiegend ältere Menschen, die auf das Auto angewiesen sind und
keine andere Parkmöglichkeit haben als dort“, schilderte er und bat
darum, im Antrag das Parken zu Zeiten der Gottesdienste zu erlauben.
„Die CDU-Ergänzung macht Sinn, ist aber praktisch kaum
umzusetzen“, meinte Manfred Giesen (Grüne). Zu diesem Punkt habe
man damals schon beim Küster angefragt, der habe erklärt, diese
Aufgabe nicht zu übernehmen. Auch der Ordnungsdienst habe mitgeteilt,
diese Sonderreglung nicht kontrollieren zu können, so Giesen.
Bezirksbürgermeister Mike Homann meldete Bedenken an, ob für die
Fläche überhaupt der städtische Ordnungsdienst zuständig sei, da
der Rhein eine Bundeswasserstraße sei, die Fläche nicht der Stadt
gehöre. Der Ersetzungsantrag der CDU wurde mit knapper Mehrheit
abgelehnt, der FDP-Antrag einstimmig angenommen.

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