"Ein besonders dreister Fall von Baumfrevel!"
Mindestens 20 Bäume wurden gefällt

Hier standen bis vor kurzem noch zahlreiche Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt fielen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt waren. Darüber setzten sich der neue Eigentümer des Grundstücks am Schillingsrotter Weg 6 in Marienburg und die ausführende Baumarbeitenfirma aus Selm hinweg und fällten ohne Genehmigung. | Foto: Broch
  • Hier standen bis vor kurzem noch zahlreiche Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt fielen und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt waren. Darüber setzten sich der neue Eigentümer des Grundstücks am Schillingsrotter Weg 6 in Marienburg und die ausführende Baumarbeitenfirma aus Selm hinweg und fällten ohne Genehmigung.
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Marienburg - (sb). Kurz nach Weihnachten wurde es laut auf dem Schillingsrotter
Weg. Arbeiter einer Selmer Gartenbaufirma waren angerückt und
starteten einen Kahlschlag auf dem Grundstück der Hausnummer 6.
Jahrzehntelang hatte die 4.000 Quadratmeter große Fläche mit der
seit langem leerstehenden, maroden Villa und dem verwilderten Garten
im Dornröschenschlaf gelegen.

„Mitte Dezember stand dann ein Verkaufsschild einer bekannten
Maklerfirma auf dem Grundstück, gefühlt maximal einen Tag, dann war
es auch schon verkauft. Wir wunderten uns, dass das so schnell ging,
denn eine so große Fläche in Marienburg hat ja seinen Preis“,
schilderte Nachbarin Maria Eichel. Der neue Eigentümer solle noch
nicht öffentlich gemacht werden, habe man den Anwohnern gesagt, so
Eichel. Kurz darauf standen Halteverbotsschilder auf beiden Seiten der
Straße großräumig im Bereich des Grundstücks. Als ohne
Ankündigung am 28. Dezember die Arbeiter anfingen, die Bäume zu
fällen, waren die Anwohner misstrauisch, ob dies mit rechten Dingen
geschehe. „Das Grundstück war zwar verwildert, aber es gab hier
jede Menge alte Laubbäume und viele Vögel, unter anderem einen
Mäusebussard, Eulen und einen Buntspecht“, berichtete Anwohner Udo
Winter. Die Nachbarn erkundigten sich bei den Arbeitern nach einer
Fällgenehmigung. „Sie sagten uns, da müssten wir den Eigentümer
fragen. Auf die Frage, wer das denn sei, sagten sie, das wüssten sie
auch nicht“, berichteten Peter Eichel, Winter und weitere Anwohner.
Alarmiert riefen sie das städtische Ordnungsamt an. Das schickte zwei
Mitarbeiter raus, allerdings erst einen Tag später. Die
Ordnungsamtmitarbeiter – laut der Nachbarn wurden sie von den
Gartenarbeitern rassistisch beleidigt - informierten das Umweltamt und
schnell war klar: Für die Fällungen lag kein Antrag vor. Zu dem
Zeitpunkt waren aber bereits mindestens 20 Bäume abgeholzt,
vorwiegend Laubbäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt
fallen – Birken, Ahorne, Esche und Buchen.

Eichel hatte auch Bezirksbürgermeister Manfred Giesen informiert.
Dieser fand zusammen mit dem Kölner Baumschützer Harald von der
Stein ebenfalls heraus, dass die Bäume ohne Genehmigung gefällt
wurden. „Ein Großteil der gefällten Bäume war zudem laut eines
gültigen Bebauungsplanes zum Erhalt festgesetzt“, erläuterte von
der Stein. Da wundert es nicht wirklich, dass die Halteverbotsschilder
auch ohne Genehmigung aufgestellt worden waren. Giesen kontaktierte
die ausführende Baumarbeitenfirma. Der Firmeninhaber habe ein extrem
rüdes Verhalten an den Tag gelegt, beschrieb er. „Ich weiß nicht,
ob er mir drohen wollte“, meinte er. Der Schaden ist da, bis auf
wenige Bäume im hinteren Bereich ist das Grundstück kahl geschlagen.
„Es ist mir absolut unverständlich, dass Fachfirmen, die die
gesetzlichen Vorgaben kennen müssen, heutzutage noch so vorgehen. In
Zeiten des Klimawandels und eines immer weiter zunehmenden
Bewusstseins der Bevölkerung für ökologische Zusammenhänge ist das
bewusste Fällen von - über Baumschutzsatzung und Bebauungsplan -
geschützten Bäumen nicht nur über eine Ordnungswidrigkeit zu
ahnden. Dieser Vorgang muss für die Beteiligten darüber
hinausgehende Konsequenzen haben“, erklärte er auf einem
Pressegespräch, zu dem er Ende Februar vor dem Grundstück geladen
hatte. „Bei den Maßnahmen handelt es sich um Verstöße gegen die
Baumschutzsatzung. Sie stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die nach
Paragraph 78 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) NRW mit Bußgeldern
bis zu 50.000 Euro geahndet werden können“, erklärte die Stadt auf
Nachfrage. „Das hier ist wirklich ein besonders dreister Fall von
Baumfrevel, die Strafe muss empfindlich sein!“, betonte von der
Stein. Nach Angaben der ausführenden Firma seien allerdings die
meisten Bäume extrem geschädigt gewesen und hätten wegen fehlender
Standsicherheit gefällt werden müssen. Laut der Stadt sei aber nur
ein Viertel der entfernten Bäume geschädigt gewesen und hätten
somit gefällt werden müssen.

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RAG - Redaktion

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